GT News

Steuern, Buchhaltung, Recht und mehr. Alle wichtigen Neuigkeiten für Ihr Unternehmen.

| May 26, 2017

Erhöhung der Grenze für die Ausweisung im Rahmen der EET für gemeinnützige Steuerzahler

Teile den Artikel

 

Nach einem halben Jahr seit dem Start der EET (Elektronische Erlöserfassung) ändert die Finanzverwaltung die Methode der Berichterstattung bei der EET. Auch die Grenze für die Geltendmachung einer Ausnahme bei den gemeinnützigen Steuerzahlern - d.h. bei Non-Profit-Organisationen (z.B. Dorfvereinen, gemeinnützigen Gesellschaften oder Stiftungen), die ihre Einkünfte aus der Nebentätigkeit nach der neuen Regelung nur dann erfassen werden, wenn die Erlöse 300 Tsd. CZK oder 5 % aller Einkünfte übersteigen – ist geändert worden. Bisher war die Grenze 175 Tsd. CZK. Darüber hinaus wird angeführt, was in diese Summe einbezogen werden kann und was nicht. In diese Summe werden ausschließlich Erlöse aus der Geschäftstätigkeit, die bar, mit Karte oder per Scheck gezahlt werden, einbezogen. Im Gegensatz dazu werden die mittels einer Überweisung von einem auf das andere Bankkonto gezahlten Umsätze nicht einbezogen. Darüber hinaus werden z.B. keine Schenkungen, Zuschüsse oder Mitgliedsbeiträge einbezogen.