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Richard Knobloch | February 29, 2024

Die bevorstehende Änderung des Umsatzsteuergesetzes mit Wirkung ab Januar 2025

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Das Finanzministerium (MFCR) hat einen Entwurf zur Änderung des Mehrwertsteuergesetzes vorbereitet und in ein Verhandlungsverfahren weitergeleitet, das voraussichtlich ab dem 1. Januar 2025 in Kraft treten wird. Nach einigen Jahren dürfte es sich im Falle dessen Verabschiedung um eine grundlegende Gesetzesänderung handeln, die sich in praktisch allen Bereichen der Mehrwertsteuer niederschlagen wird. Es ist zu erwarten, dass der Text der Novelle weitere grundlegende Änderungen erfahren wird; gerade angesichts der Bedeutung der vorgeschlagenen Änderungen halten wir es jedoch für wichtig, Sie schon jetzt auf die wichtigsten Änderungen aufmerksam zu machen.
Zu den wichtigsten, in der bevorstehenden Gesetzesnovelle vorgeschlagenen Änderungen gehören:

  • Änderung betr. Zeitpunkt der Registrierung des Steuerzahlers (bei Überschreitung des Umsatzes von 2 Millionen CZK ab Beginn des folgenden Kalenderjahres, bei Überschreitung des Umsatzes von 2 536 500 CZK jedoch praktisch sofort);
  • Einführung einer Sonderregelung für Kleinunternehmen für Aktivitäten in anderen EU-Staaten;
  • Einführung der Verpflichtung eines Bevollmächtigten zur Kommunikation mit der Steuerverwaltung für Unternehmen aus Drittländern;
  • Aufhebung der Sonderregelung für durch eigene Tätigkeit geschaffene langfristige Vermögenswerte;
  • Ausweitung der inländischen Steuerpflichtübertragungsregelung für Reinigungsdienstleistungen;
  • Änderungen der Fristen für die Geltendmachung von Steuerabzügen und die Korrektur der Steuerbemessungsgrundlage;
  • Änderungen betr. Regeln zur Bestimmung des Leistungsortes beim virtuellen Zugriff auf Kultur-, Sport-, Bildungs- und ähnliche Veranstaltungen;
  • Ausweitung der Nachbesteuerungspflicht auf das Niveau des üblichen Preises auch für entgeltliche Leistungen an Arbeitnehmer und ihnen nahestehende Personen;
  • Änderungen der Mehrwertsteuerkorrekturen für uneinbringliche Forderungen;
  • Ausschluss des Mehrwertsteuerabzugs für die Einfuhr von Waren durch Nichteigentümer, wenn deren Wert nicht in den Wert der erbrachten Leistung einbezogen wird;
  • Ausschluss der Steuerbefreiung für bestimmte Finanzdienstleistungen (insbesondere sog. Asset Management/Vermögensverwaltungsdienstleistungen);
  • Änderungen in der Befreiung und Besteuerung von Immobilien (Verkürzung der Frist für die Steuerbefreiung, detaillierte Definition wesentlicher Änderungen am fertiggestellten Gebäude, Definition von Grundstücken als Bauland, bereits in Bezug auf die Raumordnung, Verknüpfung der Definition von Wohnung und Einfamilienhaus zur Eintragung in das Liegenschaftskataster);
  • Änderungen im Umfang der Steuerbefreiung für Bildungsdienstleistungen (z.B. neu sollen international anerkannte Studiengänge an öffentlichen Universitäten befreit werden);
  • neue Regeln zur Mehrwertsteuerbefreiung/-rückerstattung für Reisende aus Drittländern;
  • Einführung der Rechtsnachfolge bei der Veräußerung einer Betriebsstätte (neu als Veräußerung des Gesamtvermögens genannt);
  • Einführung von Regeln für die Rückerstattung unbegründet gezahlter, bzw. auf Dokumenten angegebener Steuerbeträge;
  • Präzisierung von Medizinprodukten, die einem ermäßigten Mehrwertsteuersatz unterliegen (z.B. Manometer und Oximeter);
  • Aufhebung der Beschränkung betr. Abzug für Personenkraftwagen mit einem Steuerbasiswert von mehr als 2 Millionen CZK, ab dem Jahr 2027.

Wie bereits in der Einleitung dargelegt, gehen wir davon aus, dass der Novellenentwurf im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens noch Änderungen erfahren wird. Wir werden Sie über die Entwicklungen in der Gesetzgebung auf dem Laufenden halten und bereiten im Zuge dessen ausführlichere Informationen und entsprechende Schulungen vor.