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| February 7, 2024

Einfachere Regeln für Blue Cards in Tschechien und Deutschland

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Bereits 2021 hat der EU-Rat eine neue Blue-Card-Richtlinie verabschiedet. Mit Wirkung ab 1. Juli 2023 hat die Tschechische Republik die verabschiedete Richtlinie in das Gesetz Nr. 326/1999 Slg., über den Aufenthalt von Ausländern im Gebiet der Tschechischen Republik umgesetzt, wodurch nun die Bedingungen für den Erhalt einer Blauen Karte gelockert werden.

Bei der Blauen Karte handelt es sich um eine Art langfristige Aufenthaltserlaubnis, die es Drittstaatsangehörigen ermöglicht, sich für mehr als 3 Monate legal in der Tschechischen Republik aufzuhalten und in einer Position mit geforderter hoher Qualifikation zu arbeiten. Vor der Gesetzesänderung war es recht schwierig, die Voraussetzungen für den Erhalt einer Blue Card zu erfüllen, weshalb nur ein sehr geringer Prozentsatz der Inhaber dieser Karten in der Tschechischen Republik registriert war.

Zum 31. Januar 2022 wurden in der Tschechischen Republik über 104 000 Inhaber von alternativen Aufenthaltserlaubnissen und nur 1 357 Inhaber einer blauen Karte gemeldet. Zum Vergleich: Im Jahr 2020 hat die Tschechische Republik 366 neue Blaue Karten ausgegeben, während Portugal und Ungarn im selben Jahr nur einige Blaue Karten ausgegeben haben. Im Gegenteil: Deutschland hat zwischen 2016 und 2020 fast 100 000 Blaue Karten ausgestellt (fast drei Viertel aller Blauen Karten in der Europäischen Union).

Mit der Verabschiedung der neuen Gesetzgebung will die Tschechische Republik Blue Cards attraktiver machen und so hochqualifizierte ausländische Arbeitskräfte anziehen, insbesondere in Branchen, in denen langfristig ein Arbeitskräftemangel herrscht.

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über die wichtigsten Änderungen

  • Die Blaue Karte wird neu mit einer Gültigkeit von bis zu 3 Jahren ausgestellt (bisher nur 2 Jahre).
  • Zusätzlich zum Arbeitsvertrag kann der Bewerber auch einen Vorvertrag für einen künftigen Vertrag vorlegen, in beiden Fällen reicht ein für die Dauer von 6 Monaten abgeschlossener Vertrag aus
    (bisher musste der Arbeitsvertrag für mindestens 1 Jahr abgeschlossen werden) .
  • Die neue Gesetzgebung ermöglicht den Nachweis einer hohen Qualifikation mit Berufserfahrung. Dieser wird nun einem Hochschulabschluss gleichgestellt, wenn die Berufserfahrung mindestens 3 Jahre gedauert hat.
  • Ein Blue-Card-Inhaber in einem anderen EU-Mitgliedstaat muss keinen Strafregisterauszug aus dem Herkunftsland vorlegen und wenn er nachweist, dass er mindestens 2 Jahre mit einer Blue-Card in einem anderen EU-Land gearbeitet hat, muss er nicht einmal ein Dokument zum Nachweis einer hohen Qualifikation vorlegen.
  • Ein Blue-Card-Inhaber muss beim Innenministerium der Tschechischen Republik keine Zustimmung
    zur Änderung des Arbeitgebers oder der Berufseinstufung einholen. Es ist lediglich erforderlich, diesen Umstand innerhalb von 3 Tagen mitzuteilen.

Darüber hinaus ist zu erwähnen, dass durch die Gesetzesänderung die zwischen Arbeitgeber und Bewerber
im Arbeitsvertrag vereinbarte Mindestgrenze des Bruttomonats- bzw. Jahresgehalts nicht vermindert wurde,
die mindestens dem 1,5-Fachen des durchschnittlichen Bruttojahresgehalts in der Tschechischen Republik entsprechen muss. Gemäß der Verordnung des Ministeriums für Arbeit und Soziales beträgt das durchschnittliche Bruttojahresgehalt in der Tschechischen Republik für den Zeitraum von 1. Mai 2023 bis 30. April 2024 den Betrag von 484 236 CZK.

Werden Sie in Deutschland eine Blue Card beantragen?

Vergleicht man beispielsweise den aktuellen Wortlaut der tschechischen und deutschen Gesetzgebung zu den Voraussetzungen für den Erhalt einer Blue Card, kommt man zu dem Schluss, dass deren gesetzliche Regelung
in beiden Ländern nahezu identisch ist, siehe die Zusammenfassung unten.​

  • Die Blaue Karte wird mit einer Gültigkeit von bis zu 4 Jahren ausgestellt.
  • Zusätzlich zum Arbeitsvertrag kann der Bewerber auch einen Vorvertrag vorlegen.
  • Auch Berufserfahrung im jeweiligen Bereich wird als hohe Qualifikation anerkannt.
  • Es ist der Abschluss eines Arbeitsvertrages mit einem vereinbarten Mindestlohn erforderlich,
    der dem 1,5-Fachen des durchschnittlichen Bruttojahreslohns in Deutschland entspricht
    (im Jahr 2023 war es der Betrag von 43 800 EUR).

 

 

  • Wechselt der Blue-Card-Inhaber den Arbeitgeber, ist eine Benachrichtigung der zuständigen Behörden erforderlich.

 

Deutsche Behörden entscheiden über die Erteilung einer Blauen Karte innerhalb von 5 - 6 Wochen, wobei die Verwaltungsgebühr für die Antragstellung je nach Region zwischen 100 - 140 EUR liegt.

Wenn Sie etwaige Fragen zu diesem Thema haben, zögern Sie nicht, die Autoren des Artikels zu kontaktieren.
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