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| January 26, 2017

EET und Haustürgeschäfte

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Ab 1. März 2017 bezieht sich das Gesetz über die elektronische Erlöserfassung auch auf die Haustürgeschäfte der Händler, die Produkte von Firmen wie Avon oder Amway verkaufen. Die Verpflichtung zur Absendung der Quittung werden die Händler, die einen direkten Verkauf - Einzelhandel auf der Grundlage eines Gewerbescheins - betreiben, bereits ab März haben. Wenn der Handel mit Produkten als Nebentätigkeit betrieben wird, wird die Verpflichtung zur EET erst im Juni nächsten Jahres entstehen, d.h. dann, wenn sich der Verkäufer mit seiner Haupttätigkeit, z.B. einem Kosmetiksalon, zur EET anmelden muss. Um eine Nebentätigkeit handelt es sich dann, wenn der Umsatz eines Selbstständigen höchstens 175 000 CZK pro Jahr ist und gleichzeitig weniger als die Hälfte aller Zahlungen umfasst.