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Richard Knobloch | November 8, 2022

Die Abgeordnetenkammer verabschiedete die MwSt.-Zahlung erst bei Umsatzüberschreitung über 2.Mio. CZK

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Die Abgeordnetenkammer hat die Novelle des Mehrwertsteuergesetzes in dritter Lesung verabschiedet, was die Obergrenze (Umsatzhöhe) für die obligatorische Registrierung von Mehrwertsteuerzahlern - von einer auf zwei Millionen Kronen - erhöht, mit geplanter Wirksamkeit ab 1. Januar 2023, einschließlich Übergangsbestimmungen, auf deren Grundlage sich Personen nicht mehr registrieren müssten, die im November oder Dezember 2022 den aktuellen Umsatz übersteigen werden. Gleichzeitig Steuerzahler, die Umsätze zwischen einer und zwei Millionen Kronen haben werden, können sich von der Mehrwertsteuer abmelden. Ein Teil der Gesetzesänderung ist die Verlängerung der Frist zur Einreichung des Nachkontrollberichts auf 17 Kalendertage nach der Aufforderung des Finanzamtes in der Datenbox des Zahlungspflichtigen sowie die Reduzierung von Geldstrafen für verspätete Einreichung bzw. Nichtabgabe eines Kontrollberichts für natürliche Personen und einige Unternehmen.

Die Gesetzesänderung muss nun noch vom Senat verabschiedet werden.

Autor: Richard Knobloch