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Petr Němec | Jaroslav Foltýn | May 25, 2023

Unternehmensgruppen mit einem konsolidierten Umsatz von mehr als 750 Millionen Euro müssen sich bereits im Jahr 2024 auf die globale Mindeststeuer vorbereiten

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Ab dem 1. Januar 2024  tritt eine EU-Richtlinie in Kraft, nach der die Einnahmen multinationaler und inländischer Konzerne in der EU mit einem konsolidierten Umsatz von mind. 750  Mio. EUR der Körperschaftsteuer von 15% unterliegen sollten. Ab dem 1. Januar 2024 sollte auch das neue tschechische Gesetz über Ausgleichssteuern in Kraft treten, das eine Mindestbesteuerung großer Unternehmensgruppen gewährleistet und die oben genannte
EU-Richtlinie vollständig widerspiegelt, und das derzeit im externen Stellungnahmeverfahren besprochen wird.

Was kann man erwarten?

  • Die Mindesteinkommensteuer wird einfach so berechnet, dass der effektive Steuersatz mindestens 15 % beträgt.
  • Allerdings ist die Berechnung dieser Steuer sehr kompliziert und weicht erheblich von der inländischen Berechnung ab (Grundlage nach IFRS, Ausnahmen, Sonderabzüge, Übergangszeiträume usw.) – d.h. dies kann real auch Sie betreffen, auch wenn Sie standardmäßig die 19%- (und ab 2024 gemäß staatlichen Plänen die 21%-) Körperschaftssteuer zahlen.
  • Aber auch wenn Ihr effektiver Steuersatz höher als 15 % ist, müssen Sie die administrativen Pflichten für diese Steuer erfüllen (Registrierung, Abgabe einer Informationsübersicht und Steuererklärung, Meldung der Muttergesellschaft)
    – d.h. de facto müssen Sie trotzdem die Steuer berechnen.
  • Für die Berechnung benötigen Sie detaillierte IFRS- sowie andere Informationen/ Dokumente, die sich speziell auf die Mindeststeuer beziehen (wobei nur allgemeine Informationen aus einer globalen Buchhaltungskonsolidierung der Gruppe
    nicht ausreichen) – es ist notwendig, die Verwaltung der gesamten Gruppe
    für die Mindeststeuer rechtzeitig einzurichten.
  • Wenn Sie erhebliche Investitionsanreize oder Steuerabzüge (typischerweise für Forschung und Entwicklung) erhalten, wird diese Regelung wahrscheinlich
    reale Auswirkungen auf Sie haben.

Wie können wir Ihnen helfen?

  • Wir analysieren den Ist-Zustand Ihrer Gruppe, d.h. ob die EU-Richtlinie
    ihre tschechische Umsetzung auswirkt und wie;
  • Wir analysieren die aktuellen Systemeinstellungen, d.h. ob die notwendigen Daten vorhanden sind, bzw. unterstützen Sie bei der Identifizierung der Schlüsseldaten;
  • Wir erstellen eine ungefähre Berechnung des effektiven Steuersatzes,
    der Steuerbemessungsgrundlage und ev. Ausgleichsteuer;
  • Wir bewerten andere Verwaltungsaufgaben im Zusammenhang mit der neuen Gesetzgebung und unterstützen Sie bei deren Erfüllung.
  • Bei Bedarf organisieren wir die Unterstützung ausländischer Grant Thornton Büros.

Im Fall von etwaigen Fragen zu dem genannten Thema stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung,  zögern Sie nicht, Ihren Ansprechpartner bei der Grant Thornton oder unsere Spezialisten -
Petr Němec, Jaroslav Foltýn oder Martin Hahn - zu kontaktieren.

Autor: Petr Němec, Jaroslav Foltýn, Martin Hahn