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| December 18, 2012

Steuerprüfung hat viele Formen

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In dem Moment, wenn sich das Finanzamt bei Ihnen meldet damit, dass es die Steuerprüfung Ihrer Person oder Gesellschaft einleitete, beginnen manchmal unnötige Befürchtungen. Die Steuerprüfung ist ein übliches Instrument der Steuerverwaltung, welche auf diese Auswahlweise prüft, ob die Angaben, die Sie in den Steuererklärungen anführen, der Realität entsprechen.

Auch die Steuerprüfung hat jedoch ihre Regeln und zwar sowohl auf Seite der Kontrolleuren, der Arbeitnehmer der Finanz- oder Zollbehörden,  als auch auf Ihrer Seite. Es ist für Sie somit bestimmt passend, wenn Sie diese kennen.

Die Wortgruppe Steuerprüfung wird oft für insgesamt vier Begriffe der Abgabenordnung benutzt, mit welchen der Steuerverwalter Ihre Steuerpflichten überprüft. Es kann sich handeln um:

  • Eine Aufsuchtätigkeit,
  • Eine örtliche Untersuchung,
  • Vorgang zur Beseitigung von Zweifeln,
  • Die Steuerprüfung.

Eine Aufsuchtätigkeit ist die Aktivität des Steuerverwalters, welche er meistens ohne Wissen des Steuersubjektes, d.h. Sie, durchführt, und diese verläuft kontinuierlich. Der Steuerverwalter wertet die Informationen aus, die ihm z.B. die Banken obligatorisch vorlegen, sie stellt Ihre Vermögensverhältnisse fest, usw.

Die örtliche Untersuchung sollte für die einfachste und schnellste Weise der Überprüfung der konkreten Steuerpflichten gehalten sein. Der Steuerverwalter sucht auf diese Weise die Beweismittel auf und führt den Befund aus. Die betreffenden Mitarbeiter des Steuerverwalters (Amtspersonen) haben im Verlauf der örtlichen Untersuchung Recht zum Zugang zu den Grundstücken, in jedes Betriebsgebäude, Ort, Verkehrsmittel des Steuersubjekts, zu den Buchungsvermerken, zu anderen Informationen, die für die Erreichung des Ziels der Steuerverwaltung, d.h. zur richtigen Feststellung und Festsetzung von Steuern, erforderlich sind. Sie, als Steuersubjekt, sind dann verpflichtet das erforderliche Zusammenwirken dem Steuerverwalter zu gewähren.

Der Vorgang zur Beseitigung von Zweifeln wird in dem Fall verwendet, wenn der Steuerverwalter konkrete Zweifel über die Richtigkeit, Vollständigkeit und Beweiskraft der eingereichten Steuererklärung oder anderer Dokumente, die wir ihnen vorgelegen, hat. Im Allgemeinen wird angenommen, dass der Vorgang zur Beseitigung von Zweifeln ein schnelles Instrument ist, welches am häufigsten zur Prüfung der Angaben in der eingereichten Steuererklärung dient. Der Vorgang zur Beseitigung von Zweifeln wird mit einer Aufforderung eingeleitet, die Ihnen der Steuerverwalter zustellt. In der Aufforderung ist das Datum festgesetzt, bis zu welchem Sie die Zweifel beseitigen sollen und es liegt somit an Ihnen, dass Sie den Steuerverwalter kontaktieren und die notwendigen Beweismittel vorlegen.

Obwohl der Steuerverwalter die gesetzlich festgesetzte Frist nicht hat, wie lange die „Beseitigung von Zweifeln“ dauern sollte, laut Erfahrungen dauert dieser Prozess einige Wochen, aber auch 3 Monate. Der Steuerverwalter nutzt dieses Instrument sehr oft in dem Fall, dass Sie die Vorsteuervergütung verlangen – in diesem konkreten Fall hat der Steuerverwalter jedoch nur 30 Tage ab dem ordentlichen Termin für die Einreichung der Steuererklärung dafür, dass er den gegebenen Vorgang einleitet.

Wenn Sie bei Beseitigung von Zweifeln erfolgreich waren, erhalten Sie zu ihrem Ende einen Zahlungsbescheid, welcher mit den Angaben übereinstimmen wird, die Sie in der geprüften Steuererklärung anführten. Wenn nein, teilt Ihnen der Steuerverwalter am häufigsten schriftlich das Ergebnis des Vorgangs zur Beseitigung von Zweifeln mit. Wenn Sie mit diesem nicht einverstanden sind und Sie haben weitere Beweise, mit welchen Sie Ihre Behauptungen nachweisen werden, leitet der Steuerverwalter eine Steuerprüfung ein.

Die Steuerprüfung kann bei Ihrer Person oder Gesellschaft aus verschiedenen Gründen aufgenommen werden, sowohl stichprobenweise als auch zweckmäßig. Gegenstand der Steuerprüfung sind konkrete Steuerpflichten und Steuererklärungen – es ist wichtig, dass der Steuerverwalter abgrenzt, was die Prüfung betreffen wird. Am häufigsten können es die Steuerpflichten bei konkreten Steuern und für einen bestimmten Zeitraum sein (z.B. die Körperschaftsteuer für Jahre 2009 und 2010). Über ihre Einleitung werden Sie entweder mit einem Brief vom betreffenden Steuerverwalter, oder direkt von den Mitarbeitern des Finanzamtes (von den Amtspersonen) im Falle der ohne Meldung vorgenommenen Prüfung benachrichtigt.

Man muss das beachten, dass die Steuerprüfung oft nicht an einem Nachmittag, sondern für einen längeren Zeitraum, verläuft. Es ist keine Ausnahme, wenn sie ein halbes Jahr und auch länger dauert – es hängt von ihrem Umfang und von der Zusammenarbeit beider Seiten ab.

Im Verlauf einer Steuerprüfung sind Sie verpflichtet:

  • Dem Steuerverwalter zu ermöglichen die Kontrolle aufzunehmen und durchzuführen,
  • Den geeigneten Ort und Bedingungen für Durchführung der Steuerprüfung sicherzustellen,
  • Im Falle der Gesellschaften notwendige Informationen über die Unternehmertätigkeit, die Organisations- und Funktionsstruktur, über die Verantwortungen und Berechtigung von einzelnen Mitarbeitern zu übermitteln, usw.,
  • Die Beweismittel, die die eigene Behauptung nachweisen, vorzulegen,
  • Dem Steuerverwalter die Verhandlung mit eigenen Mitarbeitern wie auch mit weiteren Personen, welche für Sie oder für Ihre Gesellschaft arbeiten, zu ermöglichen,
  • Die Beweismittel nicht zu verheimlichen.

Die Abgabenordnung erteilt Ihnen jedoch gleichzeitig folgende Rechte:

  • Das Recht, an der Verhandlung mit Ihren Mitarbeitern anwesend zu sein,
  • Das Recht, die Beweismittel vorzulegen,
  • Das Recht, die Zweifel des Steuerverwalters zu widerlegen.

Das Ergebnis der Steuerprüfung ist ein Bericht über die Steuerprüfung, welchen Ihnen der Steuerverwalter vorlegt. Wie fast zu allem haben Sie das Recht, sich dazu zu äußern und ihre Fassung zu ergänzen. Aufgrund der in diesem Bericht angeführten Angaben sendet Ihnen der Steuerverwalter einen zusätzlichen Zahlungsbescheid im Falle der Steuererhöhung, der Änderung des Steuerverlustes oder des Steuerabzugs. Für diejenige, die mehr vorbereitet sind, die die Steuerprüfung ohne Fehler und Unstimmigkeiten bestanden, wartet nichts mehr neben dem Bericht, und sie können somit ihre Unternehmertätigkeit störungsfrei fortsetzen.
In einer der nächsten Ausgaben stellen wir Ihnen vor, wie viel Geld hebt der Staat in der Wirklichkeit mittels der oben dargestellten Prüfungen der Steuerpflichten ein, wie viel Personen wird im Jahr für die Steuerkürzung verurteilt, auf welche Weise soll man in die Dokumente einsehen, die das Finanzamt über Sie ansammelt und welche Grundregeln wir bei der Steuerprüfung empfehlen einzuhalten.