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| July 8, 2021

Mehrwertsteuerbefreiung für Atemschutzmasken wurde verlängert

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Das Finanzministerium verlängert die Mehrwertsteuerbefreiung für inländische Lieferungen von Atemschutzmasken, einschließlich ihres Erwerbs aus einem anderen Mitgliedstaat und ihrer Einfuhr, vom 1. Juli 2021 bis zum 31. August 2021. Diese Entscheidung, die im Finanzbulletin Nr. 25/2021 veröffentlicht wurde, knüpft an frühere Entscheidungen an, über die wir Sie hier bereits informiert haben.