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| September 13, 2022

Kriegssteuer oder Sondergewinnsteuer: Wer ist betroffen?

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Die Regierungsparteien führen derzeit Gespräche über mögliche Einführung einer Sondersteuer, die auf sog. unerwartete bzw. außerordentliche Gewinne abzielt. Nach Angaben der Regierung fließen diese Gewinne aufgrund des Krieges in der Ukraine und der steigenden Inflation hauptsächlich dem Energiesektor und den Banken zu. Diskutiert wird auch die Einführung dieser Steuer auf den Sektor Kraftstoffherstellung und -vertrieb. Angesichts der potenziellen Kosten für die Einführung und Erhebung dieser Steuer ist es jedoch fraglich, ob eine Sondersteuer im Kraftstoffsektor rentabel wäre.

Die genauen Parameter dieser neuen Steuer liegen noch nicht vor. Wahrscheinlich sind allerdings drei Grenzen mit Sätzen von 40, 50 und 60 Prozenten, nach Abzug des durchschnittlichen Jahresgewinns der zu besteuernden Unternehmen für die letzten 5 Jahre. Es wird davon ausgegangen, dass es sich um eine vorübergehende, befristete Steuer handeln wird und dass es im Falle ihrer gesetzlichen Festlegung auch eine festgelegte Beendigung ihrer Anwendung in das Gesetz aufgenommen werden könnte.

Wir werden die Situation für Sie auch weiterhin beobachten.

Autor: Lukáš Pflug