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Konkretisierung der Voraussetzungen für die Stellung eines Antrags auf Zahlung von Lohnrückständen im Falle der Insolvenz eines Arbeitgebers

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Ende April dieses Jahres erlebte die Novelle des Gesetzes zum Schutz von Arbeitnehmern in Situationen, in denen ihr Arbeitgeber aufgrund seiner Insolvenz nicht in der Lage ist, ihren Lohn zu zahlen, eine spannende Entwicklung. Als solches stellt das Gesetz Mittel für Arbeitnehmer bereit, die von der Insolvenz ihres Arbeitgebers betroffen sind, und regelt Prozesse, die eine einfache Geltendmachung geschuldeter Lohnansprüche durch das Arbeitsamt der Tschechischen Republik ermöglichen.

Bei der Gesetzesnovelle handelt es sich teilweise um eine Anpassungsverordnung, die auf europäische Vorschriften reagiert und die Gesetzgebung an aktuelle Veränderungen im Bereich des Insolvenzrechts sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene anpasst. Neu wird ein abweichender Beginn des maßgeblichen Zeitraums festgelegt, in dem Arbeitnehmer die Möglichkeit haben, die Begleichung uneinbringlicher Lohnforderungen zu beantragen. Der Zeitraum beginnt erst mit der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, nicht jedoch mit der Stellung des Insolvenzantrags selbst. In Hinblick darauf, dass bei der Einreichung eines Insolvenzantrags nicht klar ist, ob die Voraussetzungen für die Insolvenzerklärung des Arbeitgebers vorliegen, stärkt diese Präzisierung die Rechtssicherheit der Arbeitnehmer und vereinheitlicht damit die Regelung auch für multinationale Arbeitgeber auf europäischer Ebene. Darüber hinaus wird die Frage der Fälligkeit des Lohnanspruchs geklärt, die in der Vergangenheit zur Uneinheitlichkeit bei der Entscheidungsfindung der zuständigen Behörden geführt hat.

Arbeitnehmer haben ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens 5 Monate und 15 Tage Zeit, ihren Antrag einzureichen. Darüber hinaus weitet die Gesetzesnovelle ihren Anwendungsbereich indirekt auch auf sog. Agenturarbeitnehmer aus, die in der bisherigen Gesetzgebung ausdrücklich ausgeschlossen waren.

Die die Novelle vorlegenden Befürworter versprechen sich davon, dass sich die Einbringlichkeit der Lohnansprüche der Arbeitnehmer nicht verschlechtert, sondern im Gegenteil die Rechtssicherheit und die legitime Erwartung gestärkt werden. Ob dies tatsächlich geschieht, wird erst die Zukunft zeigen.

Autor: Veronika Odrobinová, Jan Nešpor