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| February 11, 2014

Institut des unzuverlässigen Zahlers der Mehrwertsteuer – Erweiterung der schwarzen Liste der Nichtzahler?

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Die Information von Generální finační ředitelství (Generalfinanzdirektion, nachstehend nur „Information der GFŘ) vom Anfang des Jahres 2013 ergänzte das Gesetz und spezifizierte die Umstände, unter denen der Zahler der Steuer unzuverlässig bezeichnet wird.

Es handelt sich um solche Situationen, wenn der öffentliches Interesse bei der Mehrwertsteuereinnahme bedroht wird.

Es handelt sich z. B. um Nachforderung der Mehrwertsteuer in der Mindesthöhe von 500 000 CZK, Beteiligung an verdächtigen Transaktionen, Nachweis von Mehrwertsteuerrückständen in der Höhe von mindestens 10 Mio. CZK für mindestens drei Monate.

Aufgrund des unzuverlässigen Zahler und mit dem Institut des unzuverlässigen Zahler hängt nicht nur die Haftung für die nicht entrichtete Steuer, sondern auch z. B. die Bedingung des monatlichen Besteuerungszeitraums u. Ä.