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Jiří Jakoubek | Petr Němec | December 14, 2022

In der EU wird ab dem Jahr 2024 eine 15%-Mindestbesteuerung gelten

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Am 22. Dezember 2021 legte die Europäische Kommission ihre weiteren Entwürfe vor, die auf bzw. gegen Steuerbetrug und die Erosion der Steuerbemessungsgrundlagen von Unternehmen/ Körperschaftsteuerzahlern abzielen (Initiative BEPS 2.0). Es handelt sich um Folgendes:

  1. Säule - ein Entwurf für eine Richtlinie zur Festlegung von Regeln zur Verhinderung
    des Missbrauchs "leerer" Körperschaften für Steuerzwecke,
  2. Säule - ein Entwurf für eine Richtlinie zur Sicherstellung einer globalen Mindest-besteuerung für multinationale Konzerne in der EU in Höhe von mind. 15 %.

Über diese Entwürfe haben wir Sie Anfang dieses Jahres hier informiert.

Im Laufe des Jahres 2022 konnten sich die EU-Mitgliedstaaten jedoch nicht auf die endgültige Ausgestaltung der 2. Säule zur Mindestbesteuerung multinationaler Konzerne in der EU einigen.

Nun haben es die Mitgliedsstaaten geschafft, diese Meinungsverschiedenheit zu überwinden. Am 12. Dezember 2022 empfahlen sie der EU-Kommission, die 2. Säule dieser Steuerinitiative zu verabschieden, auf deren Grundlage die Einnahmen multinationaler und inländischer Konzerne in der EU, mit einem konsolidierten Umsatz von mind. 750 Mrd. EUR, mindestens der 15% Körperschaftsteuer unterliegen sollten.  Die EU-Mitgliedsstaaten sollten die 2. Säule bis Ende des Jahres 2023 in ihr nationales Recht umsetzen, damit die Steuerinitiative ab 1. 1. 2024 Januar in den einzelnen Mitgliedsstaaten wirksam wird.

Wir werden Sie über den weiteren Gesetzgebungsvorgang in der EU und in der Tschechischen Republik informieren; wir empfehlen jedoch dringend, schon jetzt zu überprüfen, ob diese neue Richtlinie nicht zu einer zusätzlichen Steuerbelastung für Sie (oder Ihren Konzern) führen wird.

Wenn Sie Fragen zu den beiden oben genannten Initiativen haben, die wir weiterhin für Sie überwachen werden, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.

Autor: Jiří Jakoubek, Petr Němec, Jaroslav Foltýn