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Michal Scholtz | January 9, 2023

Endgültige Aufhebung der EET

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Der Präsident unterzeichnete einen Gesetzentwurf zur Abschaffung der elektronischen Erfassung von Verkäufen/ Umsätzen. Damit wurde die Umsatzerfassung ab dem 1. Januar 2023 endgültig aufgehoben. Der Betrieb des Systems wurde seitens der Finanzverwaltung eingestellt, und sogar für diejenigen, die die Umsatzerfassung freiwillig fortsetzen möchten. Die über das Umsatzregistrierungssystem übermittelten Umsatzdaten werden von der Finanzverwaltung nicht mehr erfasst. Zusammen mit der Umsatzerfassungspflicht entfallen auch zusammenhängende Pflichten (z.B. Quittungen auszustellen, Informationsmeldungen aufzustellen usw.)

Das Herunterfahren der Server der Finanzverwaltung kann zu Fehlfunktionen des Kassensystems führen.
Wir empfehlen daher, dass Sie sich mit Ihrem Kassensystemlieferanten oder Ihrer IT-Abteilung über die EET-Beendigung und deren Auswirkungen auf Ihr Unternehmen beraten.

Autor: Zbyněk Bolcek, Michal Scholtz