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Roman Burnus | December 6, 2022

Änderungen im Bereich Reisekostenerstattung ab 1.1.2023

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Derzeit wird ein Gesetzesänderungsentwurf zur Vorordnung des Ministeriums für Arbeit und Soziales im Rahmen eines Stellungnahmeverfahrens besprochen, was mit Wirkung ab 1. 1. 2023 die Grunderstattungssätze für Nutzung von Straßenkraftfahrzeugen, Verpflegungspauschale und durchschnittliche Treibstoffpreise für die Zwecke der Gewährung von Reisekostenerstattungen ändern sollte. Die Verabschiedung und Veröffentlichung der Verordnung in der endgültigen Fassung wird im Laufe Dezember 2022 erwartet.

Inländische Verpflegungspauschalen

Der Entwurf für inländische Verpflegungspauschalen ab 1. 1. 2023 für jeden Arbeitstag der Reise, je nach derer Länge (der endgültige Bereich kann sich während der Verhandlung noch ändern):

  • 127 CZK - 152 CZK, wenn die Dienstreise 5 - 12 Stunden dauert,
  • 193 CZK - 233 CZK, wenn die Dienstreise länger als 12 Stunden, jedoch maximal 18 Stunden dauert,
  • 303 CZK - 363 CZK , wenn die Dienstreise länger als 18 Stunden dauert.

Durch die Anhebung der Essensgeldgrenzen ändert sich auch der Höchstbetrag des Barverpflegungs-pauschalbetrags (Geldbeitrag für Mahlzeiten), der für den Arbeitnehmer steuerfrei ist. Im Falle der Verabschiedung des Entwurfs wäre es ab 1.1.2023 ein Betrag von 106,40 CZK (derzeit kann der Betrag von 99,40 CZK befreit sein).

Erstattungen für die Nutzung eines eigenen Autos und durchschnittliche Kraftstoffpreise

Der Satz der Grunderstattung pro Fahrkilometer wird betragen:

  • 1,40 CZK für Einräder und Dreiräder (derzeit 1,30 CZK),
  • 5,20 CZK für andere Kraftfahrzeuge (derzeit 4,70 CZK).

Im Gegenteil, die durchschnittlichen Kraftstoffpreise werden wie folgt sinken:

  • 41,50 CZK pro 1 Liter Natural 95 (derzeit 44,50 CZK),
  • 45,20 CZK pro 1 Liter Natural 98 (derzeit 51,40 CZK),
  • 45,70 CZK pro 1 Liter Dieselöl (derzeit 47,10 CZK),
  • 6,00 CZK pro 1 Kilowattstunde Strom (der Satz bleibt unverändert).

Ausländische Verpflegungspauschalen

Neben Änderungen beim Inlandsverpflegungsgeld wird auch eine Anhebung der Auslandsverpflegungssätze in einigen Staaten entworfen, vor allem wegen der steigenden Preise. Bislang rechnet der Entwurf mit Satzerhöhungen in 25 Staaten, jeweils um 5 EUR (bzw. 5 USD). Aus den europäischen Ländern sind es beispielsweise Polen, Schweden, Finnland und Dänemark. Dagegen wird für die Länder, in die tschechische Arbeitnehmer am häufigsten reisen (Deutschland, Österreich, Slowakei, Italien, Frankreich) keine Erhöhung vorgeschlagen.

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Autor: Roman Burnus, Vendula Florešová