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| November 8, 2021

ÜBERPRÜFUNG DER AUSGLEICHSBONI

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Seit Beginn der Pandemie hat die Finanzverwaltung etwa 2,7 Millionen Anträge auf Ausgleichsboni registriert und auf dieser Grundlage über 44 Milliarden CZK ausgezahlt. Aus dem GFD-Bericht geht hervor, dass einer von tausend Anträgen bei einer nachträglichen Kontrolle als nicht förderfähig eingestuft wurde.

Die Einhaltung der Bedingungen für die Gewährung des Ausgleichsbonus wird überprüft, einschließlich der Auszahlung des Ausgleichsbonus selbst. In den Fällen, in denen ein Missbrauch der Leistung festgestellt wurde, hat die Finanzverwaltung 133 Strafanzeigen eingereicht, wodurch die Auszahlung von rund 47 Millionen CZK verhindert wurde.

Die Finanzverwaltung arbeitet derzeit bei ihren Ermittlungen mit anderen Ministerien zusammen, da einige Antragsteller möglicherweise gleichzeitig den Ausgleichsbonus und die Covid-Beihilfe von anderen Ministerien erhalten haben, obwohl dies gesetzlich ausdrücklich verboten ist. In diesem Jahr wurde bei etwa 2.500 Antragstellern ein mögliches Fehlverhalten festgestellt.

Die Finanzverwaltung beabsichtigt, die Rechtmäßigkeit der in anderen Bereichen gezahlten Ausgleichsboni weiter zu untersuchen, einschließlich der Prüfung der Zahlung von Ausgleichsboni an Gesellschafter von Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Sie prüft, ob die Antragsteller auf der Grundlage der in ihren Anträgen angegebenen Tatsachen zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet sind.

Alle diese Bereiche werden von der Finanzverwaltung schrittweise am Ende dieses und zu Beginn des nächsten Jahres überprüft.