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| November 24, 2021

Steuerpläne der neuen Regierung

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Am Montag, den 8. November 2021, wurde die Koalitionsvereinbarung in der Abgeordnetenkammer des tschechischen Parlaments unterzeichnet. Die Vorsitzenden der Koalitionsparteien SPOLU, Piraten und STAN stellten das Koalitionsprogramm vor, das dem Koalitionsvertrag als Anlage beigefügt ist. Das Programm der Koalition stellt die Vision der neuen Regierung für die nächsten vier (4) Jahre dar. 

In diesem Artikel geben wir Ihnen einen Überblick über das Wichtigste in Sachen Steuern:

  • Anhebung der Grenze für die obligatorische Mehrwertsteuerregistrierung auf 2 Millionen CZK.
  • Einführung einer Indexierung des Steuerzahlerrabatts.
  • Abschaffung der EET (elektronische Ertragserfassung) und parametrische Anpassung der sog. Kontrollmeldung.
  • Ermäßigung der Mehrwertsteuer beim Bau oder Umbau von Wohnungen und Häusern.
  • Förderung der Teilzeitarbeit durch Senkung der Sozialversicherungsbeiträge. Motivierende Einstellungen für Steuergutschriften und -abzüge.
  • Schaffung einer Steuerbremse zur Begrenzung der Steuerlast. Sobald die Verbundsteuerquote erreicht ist, sind Steuererhöhungen automatisch ausgeschlossen.
  • Senkung der Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung um 2 Prozentpunkte, unter der Annahme konsolidierter öffentlicher Finanzen.
  • Einführung von Steuererleichterungen mit einer Obergrenze für die Höhe des Einkommens von Familien, die Elterngeld beziehen oder drei oder mehr Kinder haben.
  • Einführung der Möglichkeit, Zahlungen für Pflegedienstleistungen von der Steuer abzusetzen (bis zu einer bestimmten Höhe).
  • Bewältigung des Problems der Dividendenabflüsse ins Ausland durch Förderung von Reinvestitionen in die tschechische Wirtschaft.
  • Verringerung der Anzahl der Abschreibungsgruppen und Verkürzung des Abschreibungszeitraums für ausgewählte Gruppen.
  • Bessere Maßnahmen im Bereich der Verrechnungspreise und gegen illegale Optimierungspraktiken und Steuerhinterziehung.
  • Unterstützung für eine Mindestkörperschaftssteuer in der EU und der OECD, um sicherzustellen, dass die Gewinne multinationaler Unternehmen dort besteuert werden, wo sie erwirtschaftet werden.
  • Motivierung von Unternehmen zu umweltfreundlichem Verhalten, Prüfung der Möglichkeit, die Mehrwertsteuer auf alle umweltfreundlichen Produkte zu senken.
  • Bei den Verbrauchssteuern wird die Schädlichkeit berücksichtigt.
  • Prüfung der Möglichkeit der Abschaffung nicht systembedingter Steuerbefreiungen.
  • Erweiterung der Möglichkeiten der Gemeinden, den Koeffizienten des Grundsteuersatzes festzulegen.
  • Eine einzige Sammelstelle durch die Entwicklung des Portals MOJE daně (meine Steuern).
  • Dauerhaft höhere Steuervorteile für Mäzenatentum und Sponsoring.
  • Schaffung der Möglichkeit, 1 % der eigenen Rentenversicherung an eigene Eltern oder Großeltern zu zahlen.
  • Schaffung der Möglichkeit, Bücher und Steuerunterlagen in Euro zu führen.
  • Steuerliche Unterstützung für Reinvestitionen in die Forschung.
  • Erstellung eines zentralen Katalogs für recycelte Bauelemente und Aufbau von "Recyclingzentren", um aus Abfällen steuergünstige Baumaterialien herzustellen.
  • Attraktivere Gestaltung der Ausgabe von Belegschaftsaktien.
  • Rentenreform: Die Rente besteht aus zwei Hauptkomponenten und einer dritten, freiwilligen Komponente. Die garantierte Grundkomponente, deren Höhe in jedem Fall den Anforderungen an ein würdiges Alter und den finanziellen Möglichkeiten des Staates entsprechen sollte, wird erhöht. Die Verdienstkomponente richtet sich nach den Beiträgen zum System und der Anzahl der erzogenen Kinder. Dritte freiwillige Komponente: Analyse der derzeitigen Wirksamkeit der Unterstützung für die dritte Säule. Einrichtung eines staatlichen oder öffentlichen Fonds nach schwedischem Vorbild für freiwilliges Sparen, das über die obligatorische Sozialversicherung hinausgeht. Hinzu kommt das freiwillige private Vorsorgesparen, beispielsweise in Form eines langfristigen Anlagekontos.

Natürlich blieb dieses Ereignis von der aktuellen Regierung nicht unbemerkt, die daraufhin auf der Website des Finanzministeriums eine Erklärung der scheidenden Finanzministerin Alena Schillerova zum oben genannten Koalitionsprogramm veröffentlichte (siehe Komentář Aleny Schillerové ke koaliční smlouvě nové vlády (Kommentar von Alena Schillerová zum Koalitionsvertrag der neuen Regierung | 2021 | Finanzministerium der Tschechischen Republik) (mfcr.cz)). In dieser Erklärung kritisierte sie insbesondere die Vernachlässigung von Fragen im Zusammenhang mit COVID-19. Jedoch hob sie die Einführung der so genannten Steuerbremse, die Erhöhung der Steuerzahlerermäßigung oder die Minderung der Sozialversicherungsbeiträge hervor. Gleichzeitig warnte sie jedoch davor, dass die genannten Punkte negative Auswirkungen auf den Staatshaushalt haben würden. Sie äußerte auch die Befürchtung, dass die oben genannten Schritte in Verbindung mit dem Ausbleiben von Sparmaßnahmen zu einer ungünstigen Entwicklung der öffentlichen Finanzen während der Amtszeit der neuen Regierung führen könnten. Wir werden Sie über weitere Entwicklungen auf dem Laufenden halten.