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Ivan Fučík | March 4, 2016

Steuerkontrolle nach der Abgabenordnung-cz oder richtiges Verhalten während einer Steuerkontrolle

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Wie sollte man sich am besten verhalten, wenn eine Steuerkontrolle vom Finanzamt kommt? Es gibt keine universelle Antwort auf diese Frage. Jeder verhält sich vor den Steuerkontrolleuren anders. Allerdings ist es angebracht, einige Grundsätze zu kennen, deren Kenntnis immer von Vorteil ist. Ich versuche drei Grundsätze anzuführen, die ich für die wichtigsten halte.

  1. Die Steuerkontrolle ist nach dem Konzept der neuen gesetzlichen Regelung, die in der Abgabenordnung-cz verankert ist, eine sog. „Vorgehensweise“ im Rahmen des sog. „Steuerverfahrens“. Das Steuerverfahren ist eine Gesamtheit der Vorgehensweisen und der einzelnen Verfahren, die zur richtigen Feststellung und Bestimmung der Steuer und zur Sicherstellung ihrer Bezahlung führen. Die Verwaltung von Steuern im Allgemeinen ist ein Verfahren mit dem Ziel der Feststellung und Bestimmung der Steuer und zur Sicherstellung ihrer Bezahlung. In der grundlegenden Definition der Verwaltung der Steuern, die ich  ganz absichtlich zitiere, ist das Prinzip der richtigen Feststellung und Bestimmung der Steuer verankert. In der zuvor gültigen Abgabenordnung-cz war dieses Prinzip nicht enthalten. Der Steuerverwalter ist nach der Abgabenordnung-cz verpflichtet, die Steuer in der richtigen und nicht in der für den Staat günstigsten und daher der höchstmöglichen Höhe, wie es in der Vergangenheit der Fall war, zu bemessen. In dieser Hinsicht gibt es bereits Rechtsprechung. In Folge dessen muss der Steuerverwalter in allen Verfahren und Vorgehensweisen bei der Verwaltung von Steuern, daher auch bei einer Steuerkontrolle, sowohl die Tatsachen die zugunsten des Staates, als auch die Tatsachen, die zugunsten des Steuerpflichtigen sind, berücksichtigen. Auf diesen Grundsatz weise ich absichtlich hin, da dieser Grundsatz in der Vergangenheit nicht galt und sich bisher im Verhalten der Steuerverwalter nicht eingeprägt hat. Es ist notwendig, diesen Grundsatz zu kennen und zu wissen, dass es möglich ist, wenn der Steuerverwalter bei der Bemessung der Steuer nicht richtig handelt, gegen diese Vorgehensweise einen Einspruch gerade für die Verletzung des angeführten Grundsatzes der richtigen Feststellung und Bestimmung der Steuer zu erheben. Eine weitere wesentliche Tatsache ist, dass die Steuerkontrolle eine sog. Vorgehensweise ist. Das Wort „Vorgehensweise“ stammt aus dem Wort „vorgehen“, wobei der Steuerverwalter gemäß dem Gesetz vorgeht und von der gesetzlich festgelegten Vorgehensweise nicht abweichen darf. Daher ist es gut, die einzelnen Schritte der Vorgehensweise der Steuerkontrolle zu kennen, damit man, wenn der Steuerverwalter nicht nach den gesetzlich festgelegten Regeln handelt, einen Einspruch erheben kann. 
  2. Angesichts dessen, dass die Steuerkontrolle eine der Vorgehensweisen der Steuerverwaltung ist, ist es notwendig, während der Steuerkontrolle die grundlegenden Grundsätze der Verwaltung der Steuern, wie sie die Abgabenordnung-cz bestimmt, einzuhalten. Es handelt sich um die folgenden Grundsätze:
  • Grundsatz der Legalität,
  • Grundsatz der gesetzlichen Lizenz (der Finanzverwalter kann seine Rechte nur zum Zweck und auf die ihm vom Gesetz anvertraute Weise anwenden),
  • Grundsatz der Zurückhaltung und der Verhältnismäßigkeit
  • Grundsatz der verfahrensmäßigen Gleichheit,
  • Grundsatz der Zusammenarbeit,
  • Grundsatz der Belehrung,
  • Grundsatz der Hilfsbereitschaft und Höflichkeit,
  • Grundsatz der Geschwindigkeit und Effizienz,
  • Grundsatz der freien Bewertung von Beweisen,
  • Grundsatz der legitimen Erwartung,
  • Grundsatz der materiellen Wahrheit,
  • Grundsatz der Nichtveröffentlichung,
  • Grundsatz der Amtlichkeit und Grundsatz der Auffindung, und
  • Grundsatz des Sammelns der persönlichen Daten.

Die angeführten Grundsätze, die ich nur kurz aufgelistet habe, gelten natürlich sowohl für das Steuersubjekt, als auch für den Steuerverwalter, und man kann sich auf die Einhaltung dieser Grundsätze während der Steuerkontrolle berufen.

3. Verlauf der Steuerkontrolle

Die Steuerkontrolle ist eine Vorgehensweise, und als solche muss sie ihren Gegenstand und ihren Anwendungsbereich haben. Es muss genau festgelegt werden, welche Steuer und für welchen Zeitraum sie kontrolliert wird. Die Steuerkontrolle muss auf die in der Abgabenordnung-cz angeführte Weise aufgenommen und beendet werden (d.h. sowohl ihre Aufnahme, als auch ihre Beendigung werden genau geregelt). Die Steuerkontrolle kann sich nur in den gesetzlich bestimmten Ausnahmefällen wiederholen. Zum Abschluss einer Steuerkontrolle wird ein Bericht zur Steuerkontrolle erstellt. Der Bericht an sich wird nicht verhandelt, es wird das Ergebnis der Feststellung der Kontrolle verhandelt, und seine Schlussfolgerungen werden in den Bericht eingetragen. Der Bericht enthält die Äußerung des Steuersubjekts, und das Steuersubjekt kann im Rahmen seiner Äußerung Einwände geltend machen. Die Steuerkontrolle erfolgt kontinuierlich als ein Prozess, während dessen der Steuerverwalter die angegebenen Tatsachen überprüft, Informationen sammelt und zusammenbringt und Beweise bewertet, Beweise durchführt, dem Steuersubjekt seine einzelnen Schlussfolgerungen mitteilt und seine Kommentare erhält. Der Steuerverwalter kommuniziert im Rahmen dieses Verfahrens mit dem Steuersubjekt, teilt ihm seine einzelnen Schlussfolgerungen, einzelnen Ergebnisse der Feststellungen der Kontrolle, einschließlich der Bewertung der Beweise mit und legt sie dem Steuersubjekt zur Äußerung vor. Basierend auf diesen Schritten macht er dann die endgültigen Schlussfolgerungen, mit denen er das Steuersubjekt bekannt macht. Der Steuerverwalter muss eine komplexe Stellungnahme vorlegen, wie er die bezügliche Lage de facto und de iure bewertet, und das Steuersubjekt ist berechtigt, sich zu dieser Stellungnahme zu äußern, Ergänzungen vorzuschlagen, gegebenenfalls weitere Beweise vorzuschlagen. Nach der Äußerung des Steuersubjekts erstellt der Steuerverwalter einen Sichtvermerk, der ein Bestandteil des Berichts zur Steuerkontrolle sein wird. Falls das Steuersubjekt mit den Ergebnissen der Kontrolle nicht einverstanden ist, hat es das Recht, einen Einspruch gegen den aus der Kontrolle folgenden Beschluss zu erheben (der Beschluss, gegen den die Steuersubjekte in der Praxis am häufigsten einen Einspruch erheben, ist der zusätzliche Steuerbescheid zu dem der Kontrolle unterliegenden Besteuerungszeitraum und zu der Steuer). 

Wie ich bereits in der Einleitung erwähnt habe, habe ich nur die Grundregeln erwähnt, an die sich zu halten es während der Steuerkontrolle sinnvoll ist. Falls Sie mehr dazu, einschließlich praktischer Ratschläge, erfahren möchten, sind Sie bei unserem Tutorial am 3. März 2016 am Sitz unserer Gesellschaft herzlich willkommen. Details dazu finden Sie unter www.......