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| August 24, 2015

Reformvorschläge im Bereich der Mehrwertsteuer im Zusammenhang mit dem digitalen Binnenmarkt

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Die Europäische Kommission hat ein Dokument zur Einführung des digitalen Binnenmarkts, in dem sie auch kurz die geplanten Änderungen im Bereich der Mehrwertsteuer beschreibt, veröffentlicht. Die Einführung dieser Änderungen wird jedoch wegen des notwendigen Gesetzgebungsprozesses nicht vor 2017 erwartet.

Internet, E-Shop, Videostreaming, Cloud-basierte Server sind alles Konzepte, die in den Bereich der Informationstechnologien gehören. In den letzten Jahren haben jedoch digitale Technologien und Produkte unser Leben in einem solchen Maße durchdrungen, dass wir uns ohne sie unser Leben, sowohl im privaten Bereich, als auch in der Arbeitswelt, nicht mehr vorstellen können.

Ihrer Integration in die Gesellschaft sind sich auch die europäischen Behörden bewusst. Deswegen versuchen sie, Schritte zur Einführung der Freizügigkeit von elektronischen Dienstleistungen und digitalen Produkten zu fassen, wie sie schon bei Personen, Kapital und Waren eingeführt wurden. Die Aufhebung der Grenzen in der digitalen Wirtschaft versprechen sie sich vom "digitalen Binnenmarkt" (DSM – der digitale Binnenmarkt). Das Ziel des digitalen Binnenmarkts ist es, den Gedanken des gemeinsamen Binnenmarkts ohne geschäftliche und wirtschaftliche Hindernisse zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten zu entwickeln. Studien der Europäischen Kommission zufolge könnte die Beseitigung von Hindernissen in der digitalen Wirtschaft jährlich der EU-Wirtschaft bis zu 415 Milliarden Euro einbringen. Daher hat die Europäische Kommission ein Projektteam für den digitalen Binnenmarkt zusammengestellt, das im Mai dieses Jahres ein Dokument veröffentlicht hat, in dem es die grundlegenden Thesen des digitalen Binnenmarkts skizziert und drei Hauptbereiche festgelegt hat, auf die sie sich konzentrieren möchte.

Einer dieser Bereiche ist die Verbesserung des Zugangs zu digitalen Produkten. Derzeit kaufen nur 15 % der Kunden Waren in Internet-Geschäften im Ausland. Der Grund dafür sind einerseits die Versandkosten dieser Lieferungen, wenn der Wert „des Portos“ den Wert der Ware manchmal übersteigt, aber auch die erhöhten Verwaltungskosten beim Verkauf von Waren ins Ausland. Eine weitere Einschränkung besteht z.B. im Blockieren von einigen Dienstleistungen nach der geographischen Lage, wenn beispielsweise Kunden an eine lokalen "Zweigstelle" des Internetgeschäfts umgeleitet werden, die andere Preise angibt als das Geschäft im Ausland. Der digitale Binnenmarkt sollte gerade solche Hindernisse beseitigen und den grenzüberschreitenden Handel verbessern.

Andere Bereiche sind die Schaffung eines geeigneten Umfelds für die Entwicklung von digitalen Netzen und von Dienstleistungen (Verbesserung des personenbezogener Datenschutzes, eine schnellere Einführung der 4G Technologie, u.ä.) und die Schaffung einer europäischen digitalen Wirtschaft (Erstellung von Standards für neue Technologien, Unterstützung von Cloud Computing, u.ä.).

Als einen der Punkte, durch die die Europäische Kommission die grenzüberschreitenden Aktivitäten von Unternehmen verbessern wollte, hat sie die Vereinfachung des Systems der Mehrwertsteuer festgelegt. In dem Dokument, das die Europäische Kommission veröffentlicht hat, sind bisher nur allgemeine Aussagen der bevorstehenden Änderungen enthalten, wobei erst im Jahre 2016 die Vorlage von bestimmten Vorschlägen erfolgt. Das Ziel dieser Änderungen ist es, den Verwaltungsaufwand der Internet-Geschäfte zu reduzieren, die Bedingungen der Händler aus der Europäischen Union und aus dem Ausland gleichzustellen und den Einstieg in die Branche für kleine und mittlere Unternehmen zu erleichtern.

Derzeit müssen Internet-Anbieter diverse Beschränkungen für den Versand der Ware in einzelne Mitgliedstaaten verfolgen, nach deren Überschreitung sie verpflichtet sind, sich in diesen Staaten zu registrieren und die MwSt. von dem Verkauf dort abzuführen. Ihre Finanz- und Steuerberater sind nicht in der Lage, im Hinblick auf die unterschiedlichen Vorschriften, die Beratung in anderen Staaten zu organisieren, und meistens beschäftigen die Händler in jedem Staat einzelne unabhängige Berater. Laut der Studie der Europäischen Kommission betragen die Kosten für diese Berater rund 5 000 Euro pro Jahr für jeden einzelnen Staat. Eine der vorgeschlagenen Änderungen ist die Erweiterung des Modells Mini One Stop Shop auf die Ware, die mittels der Internet-Geschäfte verkauft wird. Dadurch, ähnlich wie bei der Erbringung von ausgewählten Dienstleistungen, würde die Registrierungspflicht für MwSt. eines Verkäufers im Ausland entfallen, und dieser könnte die Steuerverpflichtung für den Verkauf von Waren im Ausland mittels der tschechischen Steuerbehörde begleichen.

Darüber hinaus wird die Abschaffung der Mehrwertsteuerbefreiung für Sendungen überlegt, deren Wert 22 Euro (die sog. "Kleinsendungen") nicht überschreitet, durch die ausländische Händler einen Vorteil gewonnen haben. Durch diesen Schritt würde die Position der europäischen und der ausländischen Internet-Händler ausgeglichen. Für beginnende kleine und mittlere Unternehmen wird die Einführung eines "vereinfachten" MwSt.-Modells überlegt, der diesen helfen sollte, die Kosten für Mehrwertsteuerberatung zu reduzieren. Der letzte Punkt auf der Tagesordnung der Europäischen Kommission ist es, den Mitgliedsstaaten die Möglichkeit geben, die grenzüberschreitenden Geschäfte zu überprüfen.

Die oben genannten Änderungen liegen bisher nur in Form einer allgemeinen Konzeption vor. Die Vorschläge für bestimmte Änderungen der europäischen Rechtsvorschriften werden erarbeitet und im Laufe des nächsten Jahres vorgelegt. Die Entwicklung dieser Änderungen werden wir weiterhin verfolgen, und Sie werden darüber in den nächsten Veröffentlichungen lesen können.