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| November 6, 2019

„Quick fixes“ – USt.-Gesetzesänderung

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In der Abgeordnetenkammer Kammer befindet sich im Blatt Nr. 572 die Änderung des USt.-Gesetzes, die mit der Einführung der neuen Regeln des grenzüberschreitenden Handels innerhalb der Mitgliedstaaten der EU zusammenhängt. Die Gesetzesänderung befindet sich derzeit in der 1. Lesung, und die Tschechische Republik hat sich verpflichtet, sie bis zum 31. Dezember 2019 umzusetzen. Die neuen Regeln sollten am 1. Januar 2020 in Kraft treten. Die Gesetzesänderung wird daher wieder erst kurz vor dem geplanten Inkrafttreten verabschiedet.

Die Gesetzesänderung wird Änderungen der Regeln für das Verfrachten von Waren, für das Verfrachten von Waren mit der Nutzung eines Lagers (des sog. Call - off Stock) und die Befreiung der Waren von der Steuer bei Reihenlieferungen beinhalten. Der Kern der neuen Regeln beruht auf den bereits auf der EU-Ebene verabschiedeten Rechtsvorschriften, und daher ist er längst bekannt. Die Steuerzahler können sich daher nach und nach darauf vorbereiten. Dabei wird es sich um systemische Änderungen handeln, die ein Umdenken der bestehenden Geschäftsmodelle und der Erfassung in der USt.-Abrechnungen fordern wird.

Wir werden den Gesetzgebungsprozess weiterhin verfolgen und Ihnen die Neuigkeiten mitteilen.