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Roman Burnus | March 8, 2022

Online-Formular zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung natürlicher Personen für den Veranlagungszeitraum 2021

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Neues Online-Formular zur Abgabe einer Steuererklärung

Ab dem 15. Februar 2022 findet man in den Applikationen „Elektronische Einreichung für die Finanzverwaltung“ (EPO) und „Steuerinfobox plus“ (DIS+) ein Online-Formular zur Einkommensteuererklärung natürlicher Personen für den Steuerzeitraum 2021, mit dem Sie dieses elektronisch übermitteln können.
Da das Online-Formular mit Verzögerung veröffentlicht wurde, sollten die Finanzbehörden laut Finanzministerium angewiesen werden, den Steuerzahlern, deren Nichtverfügbarkeit des Formulars die Erstellung einer Steuererklärung erschwert hat, größtmögliche Zusammenarbeit für eine ordnungsgemäße Erfüllung der Steuerpflichten zu leisten.
Wenn ein Steuersubjekt/-zahler oder sein Vertreter Zugang zu einer gesetzlich festgelegten Datenbox hat oder eine gesetzliche Pflicht zur Prüfung des Jahresabschlusses durch einen Wirtschaftsprüfer besteht, ist er verpflichtet, eine Steuererklärung nur elektronisch in dem festgelegten Format und in Struktur einzureichen; andere haben weiterhin die Möglichkeit, eine Steuererklärung in Papierform einzureichen.

Abgabefristen

Die Steuererklärung in klassischer Form kann bis zum 1. April 2021 abgegeben werden; entscheidet sich der Steuerzahler für die elektronische Version, verlängert sich die Frist automatisch bis Montag, 2. Mai 2022. Die Finanzverwaltung appelliert an die Steuerpflichtigen, die elektronische Abgabe über das Online-Formular zu nutzen, die im Internet zu finden ist: www.mojedane.cz. Die klassische Papierabgabe kann bis zum 1. April 2021 abgegeben werden. Zur Anmeldung kann man die Bankidentität, einen Personalausweis mit Chip oder eine Datenbox verwenden. Wird die Steuererklärung für einen Steuerpflichtigen von einem Rechtsanwalt oder Steuerberater abgegeben, gilt als die späteste Abgabefrist der 1. Juli 2022.

Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung

Zur Abgabe einer Steuererklärung sind alle Unternehmer und Gewerbetreibende verpflichtet, aber auch einige Arbeitnehmer (wenn die Einkünfte aus Beschäftigung/nichtselbständiger Arbeit und sonstige Einkünfte nach §§ 7 bis 10 EStG den Betrag von 6 000 CZK übersteigen), sowie Staatsbürger, wie Studenten oder Senioren, deren Einkünfte von der Einkommensteuer nicht befreit oder mit der Quellensteuer zu besteuern sind und gleichzeitig Einkünfte über 15 000 CZK für den Veranlagungszeitraum hatten (sofern die Einkünfte der Einkommensteuer unterliegen). Außerdem muss der

Steuerpflichtige mit einem Steuerverlust eine Steuererklärung abgeben

In bestimmten Fällen entsteht die Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung auch für Unternehmer mit einer verwendeten Pauschalregelung. Es handelt sich um folgende Fälle:

  1. Unternehmer erhalten für den Besteuerungszeitraum neben Einkünften aus selbständiger Tätigkeit sonstige Einkünfte gemäß § 8 – 10, die gleichzeitig höher als 15 000 CZK waren,
  2. wenn sie Einkünfte aus Beschäftigung/ unselbst. Arbeit haben, die nicht der Quellensteuer unterliegen,
  3. ihre Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit die Summe von 1 000 000 CZK überstiegen und sie Mehrwertsteuerzahler oder Gesellschafter einer öffentlichen Handelsgesellschaft geworden sind (sie werden die Steuer in der Steuererklärung angeben, als ob sie die Pauschalregelung nicht angewendet hätten).

Analogisch haben diese Unternehmer auch bei den öffentlichen Versicherungsbeiträgen vorzugehen, für die eine Meldepflicht gegenüber der Kreissozialversicherungsverwaltung und der Krankenkasse besteht.

Bei der Pauschalregelung beträgt der Vorschuss des Steuerzahlers für 2022 den Betrag von 5 994 CZK monatlich. Ist der Steuerpflichtige bereits 2021 in diese Regelung eingetreten und erfüllt er die Bedingungen auch weiterhin für 2022, war die Höhe der Vorschüsse auf dem Dauerauftrag (ab Januar 2022) gerade auf den Betrag 5 994 zu ändern. Tritt der Steuerpflichtige in die Pauschalierung später ein, ist die Fälligkeit seines ersten und zweiten Vorschusses bis zum 20. Mai 2022.

Steuerzahlung und Erstattung von Überzahlungen

Wer nach der persönlichen Einkommensteuererklärung zur Abführung der Steuer verpflichtet ist, muss dies bis zum Abgabetermin der Steuererklärung tun. Die Steuer kann bargeldlos per Internetbanking, Bankauftrag und Postanweisung sowie bar an den Kassen ausgewählter Außenstellen der Finanzbehörden entrichtet werden.

Entsteht dagegen Anspruch auf Erstattung einer Steuerüberzahlung, muss ein Überzahlungsantrag ganz am Ende des Formulars ausgefüllt werden. Vorsicht: Damit der Antrag gültig ist, muss er separat unterschrieben werden;     die Steuererklärung ist daher nicht nur auf der letzten Seite, sondern auch im Antrag zu unterschreiben. Diese Tatsache wird von den Steuerpflichtigen oft vergessen, was die Rückerstattung der Überzahlung verlängert.

Autor: Roman Burnus, Valérie Kovářová