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Daniela Riegel | November 5, 2018

Neuigkeiten in den Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung

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Es ist mehr als ein Jahr vergangen, seitdem wir uns zuletzt mit den Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung befasst haben. In diesem Artikel erfahren Sie außer den Neuigkeiten im Bereich der Doppelbesteuerung auch über das Mehrseitige Übereinkommen
zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen
zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (MLI), das gerade die Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung beeinflusst.

 Wie in den vorigen Artikeln zu diesem Thema wird der Artikel Tabellen mit Übersichten der am meisten verwendeten Parameter der Abkommen enthalten. Hier möchten wir wieder darauf hinweisen, dass es sich um ein sehr vereinfachtes Instrument handelt, das keine detaillierten Informationen, die bei der Beurteilung der einzelnen Fälle erforderlich sein könnten, enthält.

Turkmenistan

In einem früheren Artikel zu diesem Thema haben wir Sie in unserem Newsletter über die legislative „Vorbereitung“ des Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen der Tschechischen Republik und Turkmenistan informiert. Das Abkommen wurde bereits am 18. März 2016 in Achschabad unterzeichnet. Es folgte die Zustimmung des Parlaments der Tschechischen Republik und die Ratifizierung durch den Präsidenten der Tschechischen Republik. 

Das Abkommen trat am 27. April 2018 in Kraft und wurde unter der Nummer 23/2018 Sb. m.s. veröffentlicht. Einige Bestimmungen werden jedoch erst zum 1. Januar 2019 in Kraft treten, zu denen gehören die Bestimmungen über die Quellensteuer, über die Einnahmen, die zum 1. Januar 2019 ausgezahlt oder zugeschrieben werden, und weiter die Bestimmungen über andere Einkommensteuern und Vermögenssteuern.

Entstehung der ständigen Betriebsstätte bei Bau- und Montageprojekten (Dauer von mehr als X Monaten)

Entstehung der ständigen Betriebsstätte bei anderen Dienstleistungen (über X Monaten in jedem x-monatigen Zeitraum)

Höchstsatz der Quellensteuer

 

Dividenden

Zinsen

Lizenzgebühren

 
 
 

12

6 (12)

10 %

0 % / 10 %

10 %

 
 
 
 

Republik Korea (im Gesetzgebungsverfahren)

Am 12. Januar 2018 wurde in Seoul das Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen der Tschechischen Republik und der Republik Korea unterzeichnet.  Das Abkommen befindet sich zur Zeit im Gesetzgebungsverfahren, wobei es sich gerade in der 1. Lesung in der Abgeordnetenkammer befindet und die nächste Anhörung für Ende Oktober 2018 geplant ist. Der Senat stimmte bereits im Oktober 2018 der Ratifizierung zu. Das Abkommen zwischen der Republik Korea und der Tschechischen Republik gibt es bereits, es ist jedoch laut Gesetzgeber veraltet und entspricht nicht den gegenwärtigen Bedingungen, da es bereits 1992 unterzeichnet wurde. Das neue Abkommen wurde auf der Grundlage der Modelle der OECD und der UNO verfasst.

Im Abkommen wird z.B. die Bestimmung des Artikels 9 neu geregelt, die der Steuerverwaltung ermöglicht, die Steuerbemessungsgrundlage im Falle eines Steuerhinterziehung, die mittels der verdeckten Gewinnumlagerung zwischen den durch das Kapital oder mittels der Personen verbundenen Unternehmen der Staaten des Abkommens verübt wurde, auf die Höhe, die den objektiven Bedingungen entspricht, anzupassen. Der Artikel 9 enthält weiterhin die Bestimmung über die sog. nachfolgende Anpassung des Gewinns. Dies jedoch nur im Falle, wenn es sich um keinen Betrug handelt.

Entstehung der ständigen Betriebsstätte bei Bau- und Montageprojekten (Dauer von mehr als X Monaten)

Entstehung der ständigen Betriebsstätte bei anderen Dienstleistungen (über X Monaten in jedem x-monatigen Zeitraum)

Höchstsatz der Quellensteuer

 

Dividenden

Zinsen

Lizenzgebühren

 
 
 

12

9 (12)

5 %

5 %

10 % industriell

0 % kulturell

 
 
 
 

Republik Ghana (im Gesetzgebungsverfahren)

Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Tschechischen Republik und der Republik Ghana wurde in Accra am 11. April 2017 unterzeichnet. Zwischen der Republik Ghana und der Tschechischen Republik wird zur Zeit kein Doppelbesteuerungsabkommen angewandt. Die Regierung hat der Vereinbarung des Doppelbesteuerungsabkommens bereits am 2. November 2011 zugestimmt. So wird Ghana unter den anderen afrikanischen Ländern eingestuft, die mit der Tschechischen Republik ein Doppelbesteuerungsabkommen unterzeichnet haben. Zu den anderen Ländern gehört Ägypten, Äthiopien, Südafrika, Marokko, Nigeria und Tunesien. Das Abkommen wurde wie im vorigen Fall auf der Grundlage der Musterabkommen der OECD und der UNO verfasst. Derzeit befindet sich das Abkommen im Gesetzgebungsverfahren. Der Senat hat bereits im Mai 2018 der Ratifizierung zugestimmt. Das Abkommen muss jetzt noch die 2. Lesung in der Abgeordnetenkammer durchgehen.

Das Abkommen enthält eine nicht standardmäßige Behandlung der Einnahmen für verschiedene Arten von Dienstleistungen. Der Artikel 12 enthält Bestimmungen, die die Quellensteuer nicht nur bei Lizenzgebühren, sondern auch Gebühren für Dienstleistungen (Zahlungen, die als Ersatz für technische, Beratungs- und Managementdienstleistungen erhalten wurden,) betreffen. Auf diese Ausnahme reagiert das Protokoll in Bezug auf Artikel 12 „Lizenzgebühren und Gebühren für Dienstleistungen". Das Protokoll enthält eine Meistbegünstigungsklausel zugunsten der Tschechischen Republik. Ohne die Vereinbarung, die jetzt im Vertrag steht, war Ghana nicht bereit, das Abkommen anzunehmen. Derzeit befindet sich die jeweilige Klausel in allen steuerlichen Abkommen, die Ghana unterzeichnet hat. Für die Zukunft bedeutet das Protokoll, dass in dem Falle, wenn Ghana seine steuerliche Politik gegenüber einem anderen Land ändert, dann eine günstigere Regelung auch gegenüber den Ansässigen der Tschechischen Republik gilt.

Entstehung der ständigen Betriebsstätte bei Bau- und Montageprojekten (Dauer von mehr als X Monaten)

Entstehung der ständigen Betriebsstätte bei anderen Dienstleistungen (über X Monaten in jedem x-monatigen Zeitraum)

Höchstsatz der Quellensteuer

 

Dividenden

Zinsen

Lizenzgebühren

 
 
 

9

6 (12)

6 %

10 %

8 %

 
 
 
 

Kosovo (im Gesetzgebungsverfahren)

Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Tschechischen Republik und dem Kosovo ist bereits in der 2. Lesung in der Abgeordnetenkammer und seine Anhörung wurde für den 23. Oktober 2018 geplant. Wir haben Sie über dieses Abkommen bereits informiert. Das Abkommen wurde am 26. November 2013 in Prishtina unterzeichnet. Seitdem befindet sich das Abkommen im Gesetzgebungsverfahren. Der Senat gab im April 2018 die Zustimmung zur Ratifizierung. In der Abgeordnetenkammer fand bisher nur die erste Lesung statt.

Entstehung der ständigen Betriebsstätte bei Bau- und Montageprojekten (Dauer von mehr als X Monaten)

Entstehung der ständigen Betriebsstätte bei anderen Dienstleistungen (über X Monaten in jedem x-monatigen Zeitraum)

Höchstsatz der Quellensteuer

 

Dividenden

Zinsen

Lizenzgebühren

 
 
 

12

6 (12)

5% im Falle eines Anteils von 25% am Kapital, 15% in anderen Fällen

0 %

10 % industriell

0 % kulturell

 
 
 
 

MLI (im Gesetzgebungsverfahren)

Wie wir bereits informiert haben, trat am 1. Juli 2018 das MLI - „Multilateral Instrument“ - in Kraft. Es handelt sich um einen der Punkte, der im OECD-Projekt BEPS (Base Erosion and Profit Shifting) enthalten ist. Dieses Abkommen soll eine schnelle Zugabe der Modifizierungen der bereits bestehenden bilateralen Abkommen ermöglichen, die den Missbrauch der Vorteile, die aus diesen Abkommen folgen, verhindern sollen.

Der Umfang der Änderungen der Doppelbesteuerungsabkommen hängt ausschließlich von den Unterzeichnerstaaten ab. Die Tschechische Republik hat beschlossen, lediglich die Mindeststandards anzunehmen, die den Missbrauch der Doppelbesteuerungsabkommen und eine effizientere Lösung der internationalen Steuerstreitigkeiten betreffen. Damit die neuen Regeln gelten können, ist sowohl die Ratifizierung des Abkommens durch die Tschechische Republik, als auch durch andere Länder wichtig. In anderen Worten, damit die Änderungen gelten, müssen beide Vertragsländer das MLI ratifizieren.  

Die Dauer des Ratifizierungsprozesses in der Tschechischen Republik ist noch nicht bekannt, allerdings wird empfohlen, die jeweiligen Maßnahmen bereits jetzt wahrzunehmen. Das MLI befindet sich in der Tschechischen Republik im Gesetzgebungsprozess und muss noch durch die Lesung im Senat und in der Abgeordnetenkammer gehen. Wir werden Sie über die weitere Entwicklung in unserem Newsletter informieren. 

Veronika Džalavjan, Daniela Riegel