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Roman Burnus | January 14, 2022

Neue Anweisung der Generalfinanzdirektion GFŘ D-54 - Bestimmung einheitlicher Wechselkurse für die Steuerperiode 2021

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Am 6. Januar 2022 erließ das Finanzministerium einen Finanzrundbrief, der die neue Anweisung D-54 der Generalfinanzdirektion mit einheitlichen Wechselkursen für die Fremdwährungsumrechnung für den Steuerzeitraum 2021 enthält (siehe § 38 des Gesetzes Nr. 586/1992 Slg., über Einkommenssteuern).

Zu den am häufigsten verwendeten Kursen gehören die folgenden:

  • 25,65 CZK /EUR,
  • 21,72 CZK/USD,
  • 5,61 CZK/PLN,
  • 29,88 CZK/GBP.

Den vollständigen Wortlaut der GFR-Anweisung finden Sie hier.