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| January 30, 2015

Neue Anlage zur Körperschaftsteuererklärung zu Verrechnungspreisen

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Die Verrechnungspreise unter den verbundenen Personen sind für die tschechische Steuerverwaltung eine große Herausforderung. Ihre Einstellung beeinflusst oft wesentlich die Höhe der Steuerbemessungsgrundlage der Steuersubjekte in der Tschechischen Republik. Bisher waren die Verrechnungspreise kein wesentliches Thema bei den Steuerkontrollen. Dafür gab es viele Gründe. Offenbar ändert sich jetzt diese Tatsache. Die neue Anlage zur Steuererklärung, die bereits für das Jahr 2014 gültig war, ist nur ein Teil des Puzzles.

Warum gibt es eine neue Anlage zu den Verrechnungspreisen?

Die Steuerverwaltung kennt die Bedeutung der Verrechnungspreise bei der Erfüllung der steuerlichen Verpflichtungen. Zum Beispiel hat sie im August und im Dezember des vergangenen Jahres eine Mitteilung veröffentlicht, in der sie die Steuerpflichtigen in der Tschechischen Republik darauf hinweist, dass sie sich bei den Steuerkontrollen auf die Kontrolle der Einstellung der Verrechnungspreise konzentrieren werde. Als Hauptgrund gibt sie die Befürchtung an, dass mittels einer falschen Einstellung der Verrechnungspreise in der Tschechischen Republik eine Steuerhinterziehung erfolge. Die Steuerkontrollen würden nicht mehr als Stichproben erfolgen, sie zielten auf ausgewählte Steuersubjekte aufgrund einer vorherigen gründlichen Risikoanalyse. Die notwendigen Daten für die Risikoanalyse solle gerade die neue Anlage der Steuererklärung geben.

Wen betrifft die neue Anlage?

Die Steuerverwaltung zielt mit der Anlage auf bestimmte Subjekte. Sie interessiert sich nicht für jedes Unternehmen. Erstens zielt die Anlage auf die „nicht kleinen“ Subjekte. Die Anlage betrifft Steuersubjekte, die wenigstens eines der folgenden Kriterien erfüllt: (a) Aktiva von mehr als 40 Mio. CZK, (b) Netto-Umsatz von mehr als 80 Mio. CZK oder (c) durchschnittliche umgerechnete Anzahl der Mitarbeiter von mehr als 50. Die Steuerverwaltung fordert die Anlage nicht von allen diesen Subjekten. Sie wird nur dann gefordert, wenn diese Subjekte Transaktionen mit verbundenen Unternehmen mit einer möglichen Auswirkung auf die Höhe der Steuerpflicht in der Tschechischen Republik durchführen. Insbesondere handelt es sich um die folgenden Situationen:

  1. Das Steuersubjekt führt eine Transaktion mit einer verbundenen Person im Ausland In diesem Fall füllt es eine Anlage in Bezug auf diese ausländischen verbundenen Personen aus.
  2. Das Steuersubjekt hat einen steuerlichen Verlust ausgewiesen, und zur gleichen Zeit führte es eine Transaktion mit einer verbundenen ausländischen und/oder inländischen Person durch. In diesem Fall füllt es die Anlage in Bezug auf alle verbundenen Personen aus.
  3. Das Steuersubjekt ist ein Empfänger eines Investitionsanreizes in Form einer Steuergutschrift, und gleichzeitig hat es eine Transaktion mit einer verbundenen ausländischen und/oder inländischen Person durchgeführt. In diesem Fall füllt es die Anlage in Bezug auf alle verbundenen Personen aus.

Welche Informationen fordert die Steuerverwaltung?

Erstens fordert die Steuerverwaltung Daten zu den Transaktionen mit jeder verbundenen Person (es geht nicht um die aggregierten Daten für alle verbundenen Personen). Sie fordert Informationen über die Werte z. B. der Verkäufe und Einkäufe der immateriellen, materiellen und finanziellen Vermögenswerte, Waren, Dienstleistungen, Lizenzgebühren, Zinsen oder anderen Transaktionen mit den verbundenen Personen. Informationen über die Verwendung bestimmter Finanzinstrumente etc. Handeln Sie mit Waren oder Dienstleistungen mit verbundenen Personen? Beeinflussen diese Transaktionen erheblich Ihren Gewinn oder sind sie von Bedeutung im Vergleich zum Gesamtumsatz? Haben Sie ein Patent, eine Schutzmarke oder ein anderes Aktiva an eine ausländische verbundene Person verkauft? Zahlen Sie Lizenzgebühren oder Zinsen aus Darlehen-Finanzinstrumenten? Hat die ausländische verbundene Person ihren Sitz an einem steuerlich interessanten Ort? Alle diese Informationen wird die Steuerverwaltung in einem Formular haben. Die Steuerverwaltung wird direkt die Bedeutung der Verrechnungspreise für die Steuerbemessungsgrundlage des Steuersubjekts auswerten können.

Obwohl es möglich ist, zu argumentieren, dass die Steuerverwaltung bereits in der Vergangenheit z. B. aus dem Jahresabschluss oder aus dem Bericht über die Beziehungen Informationen erhalten könnte und dass nichts passiert ist, liegt die Bedeutung dieser Anlage in der Absicht der Steuerverwaltung, die direkt erklärt, dass diese Anlage für die Risikoanalyse der Steuersubjekte für eine eventuelle Kontrolle der Verrechnungspreise dienen wird. Die Anlage wird so ein Werkzeug der Massendatensammlung. Die Daten werden nachfolgend von Experten der Steuerverwaltung analysiert, und dann werden Kontrollen bestimmter Risikobereiche geplant. Für eine grundlegende Risikoanalyse werden diese Daten ausreichen. Das ultimative Ziel werden dann spezielle Anweisungen und ein Handbuch für die jeweilige Kontrolle sein.

Falls Sie sich für dieses Thema interessieren, stehen wir Ihnen für eventuelle Konsultationen zur Verfügung.