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| November 3, 2016

Mehr beschäftigte Rentner als im Vorjahr

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Von Januar bis Oktober 2016 erhielt die Tschechische Verwaltung der Sozialversicherung (ČSSZ) fast 62000 Anträge auf die Neuberechnung der Altersrente von beschäftigten Rentnern. Diese Anzahl hat bereits die Anzahl der Anträge des ganzen Jahres 2015 erreicht.  Ein beschäftigter Rentner hat das Recht auf die Neuberechnung seiner Rente nach 360 Tagen der Beschäftigung, und zwar dann, wenn er beschäftigt oder Unternehmer ist.  Es ist notwendig darauf hinzuweisen, dass während der Zeit der Beschäftigung kein unbezahlter Urlaub, kein unentschuldigtes Fehlen, keine vorübergehende Krankheiten oder keine Pflege um ein Mitglied des Haushalts einberechnet werden. Die Neuberechnung der Rente erfolgt nicht automatisch, sondern sie erfolgt auf der Grundlage eines schriftlichen Antrags des Rentners. Die Altersrente kann auf der Grundlage der Erwerbstätigkeit, die nach dem 31.12.2009 ausgeübt wurde, erhöht werden. Dies hat die ab dem 1.1.2010 geltende Gesetzgebung eingeführt. Ab 1.1.2014 kann der Rentner, der eine Erwerbstätigkeit, die die Teilnahme an der Rentenversicherung begründet, ausübt und dem zur gleichen Zeit seitens der ČSSZ eine Altersrente in voller Höhe ausgezahlt wird, eine Erhöhung der Rente jedes Mal, wenn er 360 Kalendertage abgearbeitet hat, beantragen. Bis zum 31. Dezember 2013 konnte die Erhöhung entweder nach zwei Jahren ununterbrochener Erwerbstätigkeit oder nach deren Beendigung beantragt werden. Dies wird nicht mehr verlangt, der Antrag kann jedes Mal nach 360 Tagen der Erwerbstätigkeit gestellt werden.