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Roman Burnus | October 19, 2021

Immigration Health Surcharge im Vereinigten Königreich

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Ab dem 1. Januar 2021 gibt es Änderungen beim Zugang zur Gesundheitsversorgung für Nicht-EU-Bürger, die sich seit langem im Vereinigten Königreich aufhalten. EU- und EWR-Bürger fallen nun unter das neue Einwanderungssystem des Vereinigten Königreichs, bei dem Antragsteller eine Gebühr – die „Immigration Health Surcharge“ (IHS) - zahlen müssen. Diejenigen, die ein Visum zum Arbeiten, Studieren oder zur Familienzusammenführung für mehr als sechs Monate beantragen, sowie diejenigen, die sich bereits im Vereinigten Königreich aufhalten und eine Verlängerung ihrer Aufenthaltsgenehmigung beantragen, müssen die Gebühr entrichten.

Derzeit beträgt die Gebühr für einen Erwachsenen 624 GBP pro Jahr. Für Studenten und ihre Familienangehörigen, Antragsteller unter 18 Jahren und Teilnehmer am Jugendmobilitätsprogramm ist die Jahresgebühr auf 470 GBP ermäßigt.

Rückerstattung der Gebühr (ganz oder teilweise)

Inhaber eines S1-Formulars und ihre Familienangehörigen, Vollzeitstudenten im britischen Hochschulsystem und ihre Familienangehörigen mit einer gültigen Krankenversicherungskarte (EKVK oder EHIC auf Englisch), die im Vereinigten Königreich keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, haben Anspruch auf Erstattung der Gebühr.

Den Inhabern des S1-Formulars wird ein Betrag erstattet, der sich nach der Dauer der Gültigkeit des S1-Formulars richtet, wenn eine Erstattung der Gebühr beantragt wird. Die Anträge werden ab dem 1. Januar 2021 bearbeitet.

Studierende, die eine Rückerstattung beantragen, müssen folgende Bedingungen erfüllen: Ihr Visum hat am oder nach dem 1. Januar 2021 begonnen, sie studieren im Hochschulsystem, sie sind im Besitz einer gültigen EKVK und sie sind im Vereinigten Königreich nicht erwerbstätig. Die Familienangehörigen dieser Studierenden haben ebenfalls Anspruch auf Rückerstattung des zu viel gezahlten Betrags, wenn sie die oben genannten Bedingungen erfüllen. Der ihnen zu erstattende Betrag entspricht der Gültigkeitsdauer der EKVK. Wenn sie also für die gesamte Dauer ihres Aufenthalts versichert sind, wird ihnen die Gebühr in voller Höhe zurückerstattet.