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Roman Burnus | November 16, 2021

Handbuch für werdende Eltern

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Die Tschechische Sozialversicherungsanstalt (ČSSZ) und die Tschechische Arbeitsagentur (ÚP ČR) haben das Handbuch für werdende Eltern aktualisiert. Das Handbuch soll werdenden Eltern helfen, sich im System der gezahlten Leistungen besser zurechtzufinden. Ziel ist es, alle Informationen an einem Ort zu haben und Missverständnisse zu vermeiden.

Das Handbuch definiert grundlegende Begriffe und erklärt in einfachen Worten, wer unter welchen Voraussetzungen Anspruch auf Leistungen hat, wie diese Leistungen beantragt werden können und bei welchen Behörden. Das Handbuch richtet sich sowohl an Eltern, die ihre Kinder zu Hause betreuen, als auch an Berufstätige, Unternehmer oder Studenten, und auch Ausländer können sich hier informieren.

Ziel der Leistungen ist es, Eltern finanziell zu unterstützen, wenn sie nicht arbeiten können und sich ganz auf ihre Kinder konzentrieren müssen. Mutterschaftsgeld, Vaterschaftsgeld und Mutterschaftsbeihilfe werden von der Sozialversicherungsanstalt gezahlt. Das Elterngeld ist eine staatliche Sozialleistung, die von der Arbeitsagentur der Tschechischen Republik gezahlt wird.


Mutterschaftsgeld

Der Elternteil, der mit dem Kind zu Hause bleibt, kann Mutterschaftsgeld erhalten.

Mütter können diese Leistung frühestens 8-6 Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin in Anspruch nehmen. Die Höchstdauer des Mutterschaftsgeldes beträgt 28 Wochen; wenn die Mutter zwei oder mehr Kinder hat, kann das Mutterschaftsgeld bis zu 37 Wochen lang bezogen werden.

Das Mutterschaftsgeld ist eine Leistung der Krankheitsvorsorge[1]. Das Mutterschaftsgeld kann in Anspruch genommen werden, wenn der Elternteil die Krankheitsvorsorge gezahlt hat und in den letzten zwei Jahren vor Inanspruchnahme des Mutterschaftsgeldes mindestens 270 Tage gearbeitet hat, oder wenn der Elternteil das Mutterschaftsgeld mindestens innerhalb der Schutzfrist in Anspruch nimmt, die bis zu 180 Tage nach Ende der Zahlung der Krankheitsvorsorge betragen kann.

Die Höhe des Mutterschaftsgeldes beträgt 70 % der gekürzten täglichen Bemessungsgrundlage pro Kalendertag. Die tägliche Bemessungsgrundlage wird auf der Grundlage des Einkommens der letzten zwölf Kalendermonate vor dem Monat, in dem der Leistungsanspruch entsteht, ermittelt.

Vaterschaftsgeld

Mit dem Vaterschaftsgeld soll die Mutter bei der Betreuung des Kindes unterstützt werden. Väter können insgesamt 7 Kalendertage mit ihrem Neugeborenen verbringen. Ab dem 1. Januar 2022 wird diese Zeit auf 2 Wochen verlängert.

Die Höhe des Vaterschaftsgeldes beträgt 70 % der gekürzten täglichen Bemessungsgrundlage pro Kalendertag. Die Grundvoraussetzung ist, dass der Vater in der Geburtsurkunde des Kindes eingetragen ist. Auch der Vater muss die Krankheitsvorsorge gezahlt haben.

Schwangerschafts- und Mutterschaftsbeihilfe

Diese Beihilfe wird Frauen gewährt, die wegen Schwangerschaft oder Mutterschaft (bis zum 9. Monat nach der Entbindung) an einen anderen Arbeitsplatz versetzt werden und deren anrechenbares Einkommen durch die Versetzung gesunken ist.

Die Versetzung erfolgte, weil bei der jeweiligen Arbeitsart ein Arbeitsverbot für Schwangere besteht oder nach Ansicht des behandelnden Arztes die Schwangerschaft gefährdet ist. Darüber hinaus sind Frauen geschützt, die bis zum Ende des neunten Monats nach der Entbindung an einen anderen Arbeitsplatz versetzt werden. Weibliche Beschäftigte, die stillen und deshalb an einen anderen Arbeitsplatz versetzt werden, sind ebenfalls geschützt.

Elterngeld

Elterngeld kann an Eltern, d.h. Mütter oder Väter, gezahlt werden, die keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben. Wenn er oder sie Mutterschaftsgeld bezogen hat, ist es möglich, nach Ablauf des Mutterschaftsurlaubs Elterngeld zu beziehen. Um Anspruch auf Elterngeld zu haben, muss der betreffende Elternteil das jüngste Kind der Familie ganztägig und ordnungsgemäß betreuen, kann aber sein Kind bis zu 92 Stunden pro Monat in eine Vorschuleinrichtung geben.

Das Elterngeld ist eine staatliche Sozialhilfeleistung. Jeder hat Anspruch auf Elternurlaub und Elterngeld. Das Elterngeld kann bis zu einem Gesamtbetrag von 300 000 CZK bezogen werden, und zwar bis zum Alter des jüngsten Familienmitglieds, das vier (4) Jahre beträgt. Bei mehreren Kindern erhöht sich der Gesamtbetrag des Elterngeldes auf 450 000 CZK.

Die Höhe der monatlichen Leistung richtet sich nach der täglichen Bemessungsgrundlage, die von der zuständigen Bezirkssozialversicherungsanstalt festgelegt wird. Ein Elternteil kann bis zu 70 % des Dreißigfachen der täglichen Bemessungsgrundlage beziehen. Wenn der Elternteil jedoch kein Mutterschaftsgeld bezogen hat oder die tägliche Bemessungsgrundlage nicht ermittelt werden kann, beträgt der monatliche Höchstbetrag 10 000 CZK bzw. 15 000 CZK bei mehreren Kindern. Der monatliche Betrag des Elterngeldes kann alle drei (3) Monate geändert werden.


Quellen
https://www.cssz.cz/web/cz/-/prirucka-pro-nastavajici-rodice-pomuze-zodpovedet-caste-dotazy
https://www.cssz.cz/documents/20143/1045843/P%C5%99%C3%ADru%C4%8Dka%20pro%20nast%C3%A1vaj%C3%ADc%C3%AD%20rodi%C4%8De.pdf/c609778a-e5ef-67ec-f7cd-b90da5ca7956

 

[1] Anm.: Die Krankheitsvorsorge (nemocenské pojištění) ist in der Tschechischen Republik ein Bestandteil der Sozialversicherung, wobei Arbeitnehmer verpflichtet sind, die Beiträge zu zahlen. Selbstständige sind nicht verpflichtet, sie zu zahlen, können dies jedoch tun. Im Falle einer Krankheit/Mutterschaft/Vaterschaft wird dem Empfänger eine Leistung gezahlt. Die Krankheitsvorsorge muss von der Krankenversicherung (zdravotní pojištění) unterschieden werden.