GT News

Steuern, Buchhaltung, Recht und mehr. Alle wichtigen Neuigkeiten für Ihr Unternehmen.

| December 9, 2019

Gesetzentwurf zur Besteuerung digitaler Dienstleistungen

Teile den Artikel

Am 18. November 2019 hat die tschechische Regierung den Entwurf des Gesetzes über die Besteuerung digitaler Dienstleistungen verabschiedet. Der Gesetzentwurf geht somit in die Abgeordnetenkammer der Tschechischen Republik, wo das Gesetzgebungsverfahren zu seiner Verabschiedung beginnt. Die Regierung geht davon aus, dass das Gesetz im Laufe des nächsten Jahres in Kraft tritt und dass dann die neue Steuer von Transaktionen, die nach der Wirksamkeit des Gesetzes, d.h. ab dem 15. Tag nach der Veröffentlichung im Gesetzblatt, erfolgen werden, erhoben wird. Es geht um eine sehr kurze Zeit, das Gesetz inkraftzusetzen, die den Steuerzahlern nicht viel Zeit zur eventuellen Anpassung ihrer Systeme gibt. Daher empfehlen wir, sich mit dieser Steuer und ihren eventuellen Auswirkungen zeitnah zu befassen.

Der jetzige Entwurf des Gesetzes über die digitale Steuer geht im wesentlichen von dem ursprünglichen Entwurf der Richtlinie des Rates vom 21. März 2019 zum gemeinsamen System der Besteuerung digitaler Dienstleistungen aus, die als Körperschaftsteuer/Einkommensteuer von bestimmten digitalen Dienstleistungen erhoben werden soll. Den Entwurf finden Sie unter diesem Link: http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-7420-2018-INIT/cs/pdf. Obwohl die Tschechische Republik eine widersprüchliche Stellung angesichts der Steuer einnahm, führt sie derzeit die digitale Steuer ein. In ihrer Begründung zum Gesetz stellt die Regierung fest, dass dies eine einseitige Lösung ist, da ein koordiniertes Konzept der Besteuerung digitaler Dienstleistungen auf der EU-Ebene gescheitert ist. Durch diesen Schritt wird die Tschechische Republik zu den Ländern wie Frankreich, Italien, Österreich oder dem Vereinigten Königreich gehören, die auch die Einführung der digitalen Steuer planen.

Die Einführung der Steuer bedeutet allerdings nicht, dass die Tschechische Republik die Suche nach einer globalen Lösung auf der OECD-Ebene (der sog. Inclusive Framework) nicht mehr unterstützt. Im Gegenteil, die Begründung des Gesetzes bezeichnet diesen Schritt als Zeichen, Druck auf die internationalen Institutionen zum Finden einer Lösung auszuüben.

Um die Steuer mit dem derzeitigen internationalen Besteuerungssystem (insbesondere mit den Doppelbesteuerungsabkommen) konform zu machen, wird sie als eine indirekte Transaktionssteuer (sie behandelt die digitalen Dienstleistungen als Transaktionen, deren Verbrauch besteuert wird) entworfen. Grundsätzlich belastet die digitale Steuer (i) die Durchführung einer gezielten Werbekampagne in der Tschechischen Republik, (ii) die Nutzung einer mehrseitigen digitalen Schnittstelle in der Tschechischen Republik und (iii) die Bereitstellung von Daten über Nutzer, die im Zusammenhang mit dem Zugang des Nutzers aus der Tschechischen Republik gesammelt wurden.

Weiter möchten wir zumindest die wichtigsten Informationen aus dem Gesetzentwurf dieser neuen Steuer beschreiben.

Wen betrifft die digitale Steuer, d.h. wer der Steuerpflichtige ist?

Das Gesetz definiert eine Reihe von Subjekten, auf die es sich bezieht. In der Terminologie des Gesetzes sind dies Steuerpflichtige. Von diesen Personen werden anschließend bei der Erfüllung der unten angeführten Voraussetzungen die Steuerzahler bestimmt (siehe das folgende Thema). Diese sind dann verpflichtet, von den digitalen Dienstleistungen die Steuer abzuführen, falls diese Dienstleistungen in der Tschechischen Republik erbracht werden.

Bei der Definition der Steuerpflichtigen bestimmt das Gesetz zwei Kriterien, und zwar (i) ihre globale Bedeutung und (ii) eine wesentliche digitale Präsenz in der Tschechischen Republik. Im Wesentlichen ist der Steuerpflichtige somit eine juristische Person oder eine Einheit ohne Rechtspersönlichkeit, wenn (i) ihre Gesamteinnahmen im Betrachtungszeitraum 750 Mio. Euro übersteigen und (ii) ihre Einnahmen aus Geschäften in der Tschechischen Republik (siehe unten) im Betrachtungszeitraum 50 Mio. CZK übersteigen. Darüber hinaus ist jedes Mitgliedsunternehmen (sowohl einer rein tschechischen als auch einer internationalen Gruppe bzw. eines internationalen Konzerns) steuerpflichtig, wenn die ganze Gruppe die oben genannte Grenze bei ihren konsolidierten Erträgen übersteigt. Bei einer Gruppe wird daher von den konsolidierten Erträgen ausgegangen.

Wer ist verpflichtet, die Geschäfte mit der digitalen Steuer zu belasten bzw. wer ist der Steuerzahler?

Der Steuerzahler ist derjenige Steuerpflichtige, der in der Tschechischen Republik digitale Dienstleistungen ab einer bestimmten Grenze erbringt. Die digitale Steuer betrifft somit nicht die kleinen Gesellschaften, die zwar zu einer Gruppe von Unternehmen mit einer wesentlichen digitalen Präsenz in der Tschechischen Republik gehören, die sich jedoch an den Haupttätigkeiten dieser Gruppe nicht beteiligen, da sie diese Dienstleistungen lediglich im kleineren Umfang anbieten. Das Gesetz definiert somit den Zahler der digitalen Steuer als Steuerpflichtigen, der im Betrachtungszeitraum gezielte Werbekampagnen in der Tschechischen Republik durchgeführt hat oder Daten im Zusammenhang mit dem Zugang der Nutzer aus der Tschechischen Republik ab 5 Mio. CZK bereitgestellt hat. Wenn diese Dienstleistung zusammen mit einem anderen Unternehmen aus der Gruppe abgewickelt wird, dann werden die Werte der Dienstleistungen dieser Unternehmen für die Zwecke des Erreichens des Grenzwertes von 5 Mio. CZK zusammengezählt (um die Steuerhinterziehung zu verhindern). Bei der Nutzung einer mehrseitigen digitalen Schnittstelle ist der Steuerzahler der Steuerpflichtige, der zum Betrachtungszeitraum mindestens 200 Tsd. Nutzerkonten auf dieser Schnittstelle hat.

Ab wann wird man Steuerzahler?

Für die Antwort auf diese Frage ist der Betrachtungszeitraum wichtig. Der Betrachtungszeitraum ist das letzte Geschäftsjahr, für das vor dem ersten Tag der Steuerperiode der Jahresabschluss bzw. der konsolidierte Jahresabschluss bei Unternehmensgruppen erstellt wird. Wie funktioniert es? Wenn das Gesetz 2020 in Kraft tritt, wie die Regierung bisher behauptet hat, dann wird die erste Steuerperiode das Kalenderjahr 2020 sein. Betrachtet man beispielsweise die Situation einer Unternehmensgruppe, deren Geschäftsjahr ein Kalenderjahr ist, dann ist das letzte Geschäftsjahr, wofür zum 1.1.2020 (der Beginn der Steuerperiode für die digitale Steuer) ein konsolidierter Jahresabschluss verfügbar ist, das Kalenderjahr 2018. Das Kalenderjahr 2018 wird dann den Betrachtungszeitraum darstellen, bei dem die oben genannten Grenzwerte des Steuerpflichtigen (750 Mio. Euro und 50 Mio. CZK) und des Steuerzahlers (5 Mio. CZK oder 200 Tsd. errichtete Nutzerkonten) geprüft werden. Wenn diese Grenzwerte im Betrachtungszeitraum überschritten werden, dann wird die erste steuerbare Dienstleistung nach dem Inkrafttreten des Gesetzes das jeweilige Gruppenmitglied, das die Dienstleistung erbracht hat, der Zahler der digitalen Steuer. Nachfolgend hat es gemäß dem Gesetz eine Frist von 15 Tagen für die Registrierung bei einem spezialisierten Finanzamt.

Das Gesetz regelt auch die Situation, wenn die Subjekte nicht genügend Daten zum Überprüfen der oben genannten Grenzen haben. Dies ist eine Situation, in der eine Gruppe von Unternehmen im oben genannten Beispiel nicht in der Lage wäre, zu überprüfen, ob die Grenze von 50 Millionen. CZK erreicht wurde. In diesem Fall sollte nach dem Gesetz eine qualifizierte Schätzung verwendet werden. Die Verhältnismäßigkeit dieser qualifizierten Schätzung kann vom spezialisierten Finanzamt angezweifelt werden.

Welche digitalen Dienstleistungen unterliegen der Besteuerung?

Es sei daran erinnert, dass die digitale Steuer eine Verbrauchsteuer ist, d.h. sie wird nach dem Transaktionsgrundsatz entrichtet. Die Steuer selbst hat drei Teilsteuern, die die entgeltlichen Geschäfte in diesen Bereichen belasten:

  • Teilsteuer auf die Durchführung gezielter Werbekampagne

Der Gegenstand dieser Teilsteuer ist die Durchführung für Entgelt einer gezielten Werbekampagne auf der digitalen Schnittstelle auf dem Gebiet der Tschechischen Republik. Als digitale Schnittstelle wird jede Software verstanden, die für Nutzer zugänglich ist. Zum Beispiel ist es eine Website, eine Applikation im Internet, eine mobile Applikation (z.B. Facebook). Auf diese Applikationen bezieht sich das Gesetz dann, wenn gezielte Werbung auf diesen platziert wird. Gezielte Werbung ist die Werbung, deren Platzierung von den über den jeweiligen Nutzer gesammelten Daten abhängt, d.h. z.B. über das Gerät, das der Nutzer beim Zugang zur Schnittstelle verwendet hat. Steuerpflichtig ist nicht nur die Platzierung der Werbung selbst, sondern auch eine zusätzliche Dienstleistung, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Werbung selbst erbracht wird, wie zum Beispiel Beratung, Platzierung an einer besseren Stelle oder auch die Auswertung der Platzierung der Werbung. Dies können Dienstleistungen vor und nach der Werbung selbst sein. Das Gesetz definiert die Vergütung angesichts der Vielfalt der Gebührenmodelle ziemlich weit. Da die Steuer transaktional ist, spielt das verwendete Gebührenmodell eine wichtige Rolle. Darüber hinaus denkt das Gesetz auch an eine Situation, in der eine gezielte Werbekampagne von jemand anderem als dem Betreiber digitaler Schnittstellen angeboten wird. Dies ist eine Situation, in der ein Teil der Schnittstelle einer anderen Person zur Nutzung für die Platzierung gezielter Werbung überlassen wird. Die Steuer muss dann der Werbeanbieter zahlen und nicht der Schnittstellenbetreiber.

  • Teilsteuer auf die Nutzung einer mehrseitigen digitalen Schnittstelle

Der Gegenstand dieser Teilsteuer ist die Nutzung der mehrseitigen digitalen Schnittstelle für Entgelt auf dem Gebiet der Tschechischen Republik. Eine mehrseitige digitale Schnittstelle ist im Wesentlichen eine solche Software (z. B. eine Website, ein soziales Netzwerk, eine Anwendung oder sogar eine mobile Anwendung), deren wirtschaftlicher Zweck darin besteht, Angebot und Nachfrage nach Waren und Dienstleistungen zu kombinieren. Es ist ein elektronisches Äquivalent zu einem Marktplatz. Es handelt sich jedoch nicht um einen klassischen Online-Shop, in dem der Betreiber dieses E-Shops Dienstleistung erbringt oder Waren liefert. Hier gibt es keine Vergütung für die Nutzung der vielseitigen digitalen Schnittstelle, sondern für Waren oder Dienstleistungen. Die vielseitige digitale Schnittstelle ermöglicht Geschäfte zwischen deren Nutzern. Den Gegenstand der Besteuerung durch diese Steuer stellen dann Zahlungen für den Abschluss der Geschäfte dar, falls mindestens ein Teilnehmer des Geschäfts ein tschechischer Nutzer der vielseitigen Schnittstelle ist. Den Gegenstand der Steuer stellen auch Zahlungen für den Zugang zur Schnittstelle dar (z.B. verschiedene reguläre Gebühren), die vom tschechischen Nutzer gezahlt werden.

Den Gegenstand dieser Steuer bilden beispielsweise keine regulierten finanziellen Dienstleistungen (z.B. Gebühren für die Nutzung verschiedener regulierten Finanznetze), keine Online-Glückspiele, keine Online-Multiplayer-Spiele, keine Kommunikationsschnittstellen usw. Nicht zuletzt unterliegen der Besteuerung keine Gebühren für die Nutzung der digitalen Schnittstelle zum Zweck der Erbringung der digitalen Inhalte an die Nutzer (diese Ausnahme wird in Fällen der Erbringung des digitalen Inhalts auf der Grundlage der Geschäfte zwischen Nutzern nicht angewandt - z.B. beim Verkauf einer mobilen Applikation zwischen dem Nutzer/dem Entwickler und dem Nutzer/dem Besitzer des Handys).

  • Teilsteuer auf Bereitstellung von Daten über die Nutzer

Der Gegenstand dieser Teilsteuer ist die entgeltliche Bereitstellung von Daten, die auf der Grundlage des Zugangs eines tschechischen Nutzers gewonnen oder geschaffen wurden. Es handelt sich sowohl um den Verkauf, als auch um den Austausch oder den Tauschhandel mit diesen Daten. Für die Besteuerung muss der Inhalt des Datensatzes bekannt sein.

Lokalisierung des Nutzers bzw. Ort der Erbringung der steuerpflichtigen Dienstleistung

Um die Steuerpflicht zu bestimmen, ist es erforderlich, den Nutzer der digitalen Schnittstelle zu lokalisieren. Dies ist erforderlich, um zu bestimmen, wo die digitale Dienstleistung erbracht wurde. Lediglich die vollständige Erbringung der Dienstleistung, die auf dem Gebiet der Tschechischen Republik erfolgte, kann besteuert werden. Die Regeln für die Bestimmung des Landes, zu dem der Nutzer gehört, unterscheidet sich bei den einzelnen Teilsteuern. Jedoch beziehen sie sich stets auf den Staat, in dem sich das technologische Gerät zum Zeitpunkt der Erbringung der Dienstleistung befand. In erster Linie wird zur Lokalisierung des Nutzers, der Zugang zur digitalen Schnittstelle nutzt, seine digitale IP-Adresse verwendet (trotz deren Mängeln). Wenn der Steuerzahler nicht in der Lage ist, die IP-Adresse festzustellen, dann wird die Adresse des Wohnsitzes oder des Sitzes des Nutzers verwendet. Wenn dies nicht bekannt ist, folgen andere Regeln.

Wie wird die Steuerbemessungsgrundlage ermittelt?

Die digitale Steuer ist eine Transaktionssteuer - der Besteuerung unterliegen die Transaktionen, d.h. bestimmte digitale Dienstleistungen, z.B. die Durchführung einer gezielten Werbekampagne auf den digitalen Schnittstellen. Für die digitale Dienstleistung wird ihre Vergütung bzw. die Weise der Vergütung vereinbart, beispielsweise die Vergütung nach der „Pay per Click“-Modell mit dem Preis pro einen Klick vereinbart. Die Vergütung selbst kann sich dann sowohl auf die tschechischen, als auch auf die ausländischen Nutzer beziehen. Davon geht das Gesetz in der Definition der Steuerbemessungsgrundlage aus. Dies beruht auf dem Grundsatz, dass sie stets den Teil der Vergütung enthält, der proportional zur Tschechischen Republik fällt. Beispielsweise bei der oben erwähnten gezielten Werbekampagne, wenn die Vergütung 100, die Anzahl der Klicks der tschechischen Nutzer 80 und die Anzahl der Klicks der ausländischen Nutzer 20 beträgt, dann wäre die Steuerbemessungsgrundlage für diese Werbekampagne 80 (100x80 / (80+20).

Wie hoch ist der Steuersatz?

Der Steuersatz beträgt 7 % von der Steuerbemessungsgrundlage. Der Steuersatz ist für alle Teilsteuern gleich.

Wann entsteht die steuerliche Verpflichtung bei einer steuerpflichtigen Dienstleistung?

Da die steuerpflichtigen Dienstleistungen in der Regel für einen bestimmten Zeitraum erbracht werden, definiert das Gesetz den Leistungstag der steuerpflichtigen Dienstleistung. Dies ist der Tag, an dem die digitale Steuer auf die Dienstleistung erhoben werden soll, bzw. dieser Tag bestimmt die Steuerperiode der Dienstleistung und der betreffenden Steuer. Die Regeln für die Bestimmung dieses Tages sind für jede steuerpflichtige Dienstleistung unterschiedlich.

  • Bei der Durchführung der gezielten Werbekampagne handelt es sich um den Tag, an dem das letzte vergütete Ereignis erfolgte.
  • Bei der Nutzung der vielseitigen digitalen Schnittstelle können mehrere Varianten auftreten. Wenn während dieser Nutzung eine Transaktion zwischen Nutzern abgeschlossen wird, wird der Leistungstag dieser Dienstleistung der Tag sein, zu dem alle Teilnehmer des Geschäfts bekannt sind. Bei Zahlungen für den Zugang wird der Leistungstag nach der Fälligkeit der Vergütung oder ihres ersten Teils bestimmt.
  • Bei der Bereitstellung der Nutzerdaten wird als Leistungstag der Tag betrachtet, an dem die Daten, die den Gegenstand des Geschäfts darstellen, bereitgestellt wurden.

Ist zum Leistungstag der steuerpflichtigen Dienstleistung der Gesamtbetrag der Vergütung nicht bekannt, dann entsteht die steuerliche Verpflichtung erst an dem Tag, an dem die Vergütung bekannt ist.

Einreichung der Steuererklärung, Steuerfälligkeit und Zahlung von Vorauszahlungen

Die Steuerperiode ist das Kalenderjahr. Die erste Steuerperiode wird das Kalenderjahr 2020 sein, wenn das Gesetz im Jahr 2020 in Kraft tritt und wirksam wird. Damit die Dienstleistungen, die vor der Wirksamkeit des Gesetzes erbracht wurden, nicht besteuert werden müssen, bestimmt das Gesetz explizit, dass die Dienstleistungen, die vor der Wirksamkeit des Gesetzes erbracht wurden, der Besteuerung nicht unterliegen.

Die Steuer ist am letzten Tag der Frist für die Einreichung der Steuererklärung fällig. Die Regeln für die Einreichung der Steuererklärung richten sich nach der tschechischen Abgabenordnung. Die Steuererklärung muss innerhalb von drei Monaten nach dem Ablauf der Steuerperiode eingereicht werden. Wenn die Steuerklärung ein Steuerberater auf der Grundlage einer Vollmacht erstellt und einreicht, kann die Einreichungsfrist bis zu sechs Monate betragen.

Das Gesetz sieht auch die Verpflichtung zur Zahlung monatlicher Vorauszahlungen vor. Der Betrag richtet sich nach dem vorigen Betrag der Steuer. Das Gesetz regelt eine besondere Vorgehensweise, wie die Vorauszahlungen für das erste Jahr bestimmt werden. Die Vorauszahlung basiert im Wesentlichen auf einer qualifizierten Schätzung. Die Steuerverwaltung kann ihre Angemessenheit in Frage stellen.

Aufzeichnungspflicht

Das Gesetz verpflichtet den Steuerzahler zur Aufzeichnungspflicht, um eine bessere Kontrolle der steuerlichen Verpflichtungen zu erzielen. Der genaue Inhalt der Evidenz wird erst zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Steuererklärung für diese Steuer bekannt. In der Begründung gibt es allerdings Beispiele der möglichen Form der Aufzeichnungspflicht. Nach der Begründung wird es höchstwahrscheinlich erforderlich, in der Steuererklärung nicht nur die Beschreibung der steuerpflichtigen Dienstleistung oder eines Teils der Vergütung, der zur Tschechischen Republik gehört, anzugeben, sondern auch die Bezeichnung der Zugänge, die mit dem zu vergütenden Ereignis zusammenhängen.

Unzuverlässiger Steuerzahler der Steuer auf digitale Dienstleistungen

Zusätzlich zu den Standardsanktionen, die nach der tschechischen Abgabenordnung verhängt werden können, bringt das Gesetz den Begriff des unzuverlässigen Steuerzahlers. Das Gesetz ermöglicht es, ein Steuersubjekt, das auf eine schwerwiegende Weise seine Verpflichtungen angesichts der digitalen Steuer verletzt, als einen unzuverlässigen Steuerzahler zu bezeichnen und diese Tatsache über den Steuerzahler zu veröffentlichen. Es ist eine Strafe, die den Ruf des Steuersubjekts betrifft.

Obwohl der Entwurf die übliche Gesetzgebungsrunde durchgehen muss, wird seine Wirksamkeit bereits 2020 erwartet. Das Gesetz gibt jedoch nicht viel Zeit für seine Umsetzung und für die eventuelle Registrierung. Wenn sich auf Sie die Steuer beziehen könnte, empfehlen wir, sich mit diesem Thema im Voraus zu befassen. Über die weitere Entwicklung werden wir Sie informieren. Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, können Sie sich an uns gern wenden.

Veronika Džalavjan und Štěpán Osička