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| September 24, 2018

Eine mögliche Änderung des Konzepts der Bestimmung des Urlaubs

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Im Anhörungsverfahren zwischen den Ministerien befindet sich der Entwurf der Novelle des Arbeitsgesetzbuchs.

Aus der Begründung folgt, dass die wesentlichen Änderungen den Mindestlohn und die niedrigsten Stufen des garantierten Lohns betreffen. Es wird vorgeschlagen, einen neuen Mechanismus der Indexierung des Mindestlohns und neue Bedingungen für die Bestimmung der Stufen des garantierten Lohns einzuführen, so dass der Mindestlohn regelmäßig erhöht wird und keine Schwankungen in seiner Entwicklung vorkommen und seine Höhe einfach und rechtzeitig abzuschätzen wäre (das 0,548-fache des durchschnittlichen monatlichen Bruttolohns in der Volkswirtschaft für das Jahr vor dem Vorjahr). Der garantierte Lohn sollte sich auch auf die Entlohnung aus den Verträgen, die neben dem Arbeitsvertrag abgeschlossen werden, beziehen. Es wird ein neues Rechtsinstitut der geteilten Arbeitsstelle eingeführt. Im Spiel ist auch die Aufhebung des Instituts der "Wartezeit", während der die Arbeitnehmer keinen Lohnausgleich erhalten.

Der genannte Entwurf der Novelle des Arbeitsgesetzbuchs enthält auch umfangreiche Änderungen im Bereich Urlaub. Der Entwurf verzichtet auf das Prinzip des Urlaubs für die abgearbeiteten Tage.  Das neue Prinzip wird auf der wöchentlichen Arbeitszeit gegründet (1/52 des Urlaubs pro Jahr für jede abgearbeitete wöchentliche Arbeitszeit). Die Länge des Urlaubs im Kalenderjahr wird durch die Multiplikation der Länge der wöchentlichen Arbeitszeit (in Stunden) und der Anzahl der Wochen des Urlaubs, die dem Arbeitnehmer für das Kalenderjahr zustehen, bestimmt. Der Anspruch auf den Urlaub wird im Ergebnis in Stunden ausgedrückt (z.B. 40 St./Woche * Anspruch auf Urlaub 4 Wochen = 160 St. Urlaub / Jahr). Auf der Grundlage eines Antrags des Arbeitnehmers soll es möglich sein, den Teil dessen Urlaubs, der über die 4 Wochen hinausgeht, ins nächste Kalenderjahr zu übertragen. 

Das Inkrafttreten dieser Novelle wird zum 1.7.2019 vorgeschlagen, bei den den Urlaub betreffenden Punkten wird es erst ab dem 1.1.2020 vorgeschlagen.

Michaela Svatošová