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| January 13, 2017

E-Shops fallen ab dem 1. Januar 2017 unter die Elektronische Erlöserfassung (EET)

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Finanzminister Andrej Babiš versprach Ende des vergangenen Jahres, dass ins Gesetz über die elektronische Erlöserfassung (EET) eine Ausnahme betreffend der E-Shops eingeführt werde. Ende November erläuterte er dieses Versprechen und sagte, dass diese Ausnahme alle Zahlungen mit Karte von zu Hause betreffen sollte. Bereits jetzt ist es jedoch klar, dass die E-Shops die EET nicht vermeiden können, da sie die aktuelle Fassung des Gesetzes einhalten müssen. Andrej Babiš legte zwar einen Entwurf einer Gesetzesänderung vor, der wurde in der Abgeordnetenkammer jedoch erst nach dem 10. Januar 2017 erörtert, und außerdem sind die Tschechische Sozialdemokratische Partei, die Bürgerliche demokratische Partei und die TOP 09 gegen die Annahme dieses Entwurfs. Daher kann es nicht erwartet werden, dass diese Änderungen zum Schluss verabschiedet werden, da es die Unternehmer nur sehr kurz vor dem Beginn der zweiten Phase der EET erfahren würden. Die E-Shops richten sich deswegen nach der jetzigen Fassung des Gesetzes, nach der es gilt, dass „im Fall, dass die E-Shops (sowie andere Unternehmer) eine Zahlung in Bar, mit Zahlungskarte oder auf eine ähnliche Art und Weise erhalten, die E-Shops verpflichtet sind, diese Erlöse zu erfassen.“