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| November 4, 2016

Die Grunderwerbsteuer wird stets vom Erwerber gezahlt

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Ab 1. November 2016 ist der Steuerzahler der Grunderwerbsteuer bei der Übertragung einer Immobilie immer der Erwerber. Es ist nicht mehr möglich, durch eine vertragliche Vereinbarung die Steuerpflicht auf die andere Vertragspartei zu übertragen. Der Stichtag der Entstehung der Steuerpflicht ist der Tag des Erwerbs des Eigentumsrechts an der Immobilie. Mehr finden Sie unter:

http://www.mfcr.cz/cs/verejny-sektor/dane/informace-financni-a-celni-spravy/2016/dan-pri-prevodu-nemovitych-veci-plati-vy-26457