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| April 6, 2021

Die Finanzverwaltung nimmt jetzt die Anträge für die Auszahlung des Kompensationsbonus für April 2021 an

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Die Finanzverwaltung hat am 1.4.2021 auf ihren Webseiten das Formular des Antrags auf die Auszahlung des neuen Kompensationsbonus für April 2021 veröffentlicht. Die Bonuszeiträume sind nicht mehr an das Andauern des Notstands gebunden, und die Regierung hat der Verlängerung des Kompensationsbonus für den Monat April 2021 zugestimmt. Der Antrag für April kann bis zum 1.7.2021 gestellt werden.

Den Anspruch auf den Bonus haben diejenigen Unternehmer, deren Einnahmen aus der Geschäftstätigkeit mindestens um 50 % gegenüber dem monatlichen Durchschnitt des Vergleichsquartals vor der Pandemie gesunken sind. Die Höhe des neuen Kompensationsbonus 2021 sind bis zu 1 000 CZK pro Tag - für die Kleinunternehmer/Selbstständigen und die Gesellschafter von GmbHs. Für Personen mit niedrigeren Einkünften (z.B. Rentner und Studenten) kann der Betrag des Bonus in den jeweiligen Fällen entsprechend reduziert werden, so dass im jeweiligen Fall der Kompensationsbonus nicht höher wird als die Senkung der wirklichen Einkünfte gegenüber dem Vergleichszeitraum.

Bei Personen, die ihre Arbeit auf der Grundlage der sog. Vereinbarungen über die Ausführung der Arbeit außerhalb eines Arbeitsverhältnisses ausüben, beträgt die Höhe des Kompensationsbonus 500 CZK pro Kalendertag des Bonuszeitraums. Bei den Kleinunternehmern/Selbstständigen, die den Kompensationsbonus infolge der angeordneten Quarantäne oder Isolation erhalten, ist die Höhe des Kompensationsbonus 500 CZK pro Kalendertag des Bonuszeitraums, für den die Quarantäne angeordnet wurde. Mehr dazu finden Sie hier.