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Jiří Jakoubek | November 29, 2021

Der Bundesfinanzhof hat sich zur Festsetzung von Verrechnungspreisen bei konzerninternen Finanzierungen geäußert

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Wie wir in unserem Seminar über steuerliche Neuigkeiten und Entwicklungen dargelegt haben, haben sich nicht nur die Reaktion auf die aktuelle Pandemie, sondern auch die Wahrnehmung und das Konzept der Verrechnungspreisregeln bei konzerninternen Finanzierungen verändert. In diesem Jahr veröffentlichte die tschechische Steuerverwaltung eine Übersetzung und Hintergrundinformationen zu den neuen OECD-Verrechnungspreisleitlinien für Finanztransaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen, die als Ergänzung und neue Teile der grundlegenden OECD-Verrechnungspreisleitlinien für multinationale Unternehmen und Steuerverwaltungen aus dem Jahr 2017 zu sehen sind.

Wie wir auf dem Seminar zusammengefasst haben, sind wir der Ansicht, dass die Grundthese dieser Leitlinien darin besteht, den Fremdvergleichsgrundsatz bei Finanzierungen so auszulegen, dass er die Position des Schuldners und des zu bewertenden Instruments widerspiegelt. Es wird eindeutig empfohlen, die Methode des vergleichbaren Preises für den Schuldner und das Instrument zu bevorzugen, entweder intern oder z. B. unter Verwendung spezialisierter Datenbanken. Wir raten dringend davon ab, Methoden zu verwenden, die in keiner Weise mit der Lage des betreffenden Schuldners zusammenhängen (allgemeine makroökonomische Daten, auf der Website der ČNB (Tschechische Nationalbank) verfügbare Zeitreihen oder Bewertungsverfahren, die z. B. zur Schätzung der geforderten Kapitalrendite verwendet werden usw.).

Zur Unterstützung für die obigen Ausführungen kann beispielsweise die jüngste Entscheidung des deutschen Bundesfinanzhofs über die Höhe der von einem deutschen Schuldner geltend gemachten Zinsen herangezogen werden, in der das Gericht der vom Finanzamt gewählten Methode den Vorzug gibt, die auf der individuellen Bewertung des Schuldners beruht. Es gab dieser Methode den Vorzug vor der Auffassung der Steuerverwaltung, die sich auf die Logik der Kostenaufschlagsmethode (Cost Plus) stützte.