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| October 31, 2019

Das spezielle EET-Regime und die ermäßigte Steuer auf Wasser-, Abwassergebühren und ausgewählte Dienstleistungen

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Im Mai 2020 tritt die Änderung des Gesetzes über die elektronische Ertragserfassung, die die unter die 3. und 4. Phase fallenden Unternehmer betrifft, in Kraft. Zu diesen Unternehmern gehören Handwerker, Landwirte, Bäcker, Metzger, Konditoren, Friseure, Ärzte, Buchhalter oder Rechtsanwälte. Die Gesetzesänderung bringt diesen Kleinunternehmern die Möglichkeit, die Erträge im sog. Offline-Modus zu erfassen. Es handelt sich um die Erfassung der Erträge in Papierform, wobei diese Kleinunternehmer ihren Kunden die seitens der Finanzverwaltung zur Verfügung gestellte Quittungen ausstellen werden. Zusätzlich zu dieser Verpflichtung werden sie noch verpflichtet, jedes Quartal ein Formular mit der Ertragshöhe und der Anzahl der ausgestellten und stornierten Quittungen ans Finanzamt zu senden. Diese Möglichkeit betrifft Unternehmer, die keine USt.-Zahler sind und höchstens 600 Tsd. CZK pro Jahr verdienen und maximal zwei Arbeitnehmer beschäftigten.

Darüber hinaus mindert diese Gesetzesänderung die USt. auf 10% bei Wasser-, Abwassergebühren, Büchern, Verpflegungs- und Reinigungsdienstleistungen, Friseur und vielem anderen. Nach den neuesten Informationen wollen die politischen Parteien „Piraten“ und „ODS“ diese Gesetzesänderung beim tschechischen Verfassungsgericht anfechten.