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| December 14, 2021

Ausländische Dienstreisen ab 01.01.2022 - Änderung von Verpflegungsgeldsätzen

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In der Gesetzessammlung wurde die Verordnung Nummer 462/2021 über die Höhe der Grundsätze für das Verpflegungsgeld bei ausländischen Dienstreisen für das Jahr 2022 veröffentlicht. In Kraft tritt sie am 1. Januar 2022. Änderungen erfolgten bei den Verpflegungsgeldsätzen in mehreren Ländern, einschließlich der EU-Mitgliedstaaten. Von unseren Nachbarländern ändert sich beispielsweise das Verpflegungsgeld für Dienstreisen nach Frankreich von 45 EUR auf 50 EUR, sowie nach Kroatien, Ungarn und Rumänien - für diese kommt es zur Erhöhung von 35 EUR auf 40 EUR. Weitere Informationen für andere Länder finden Sie hier.