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| September 26, 2017

Änderung des Gesetzes über die internationale Zusammenarbeit in der Steuerverwaltung ist in Kraft getreten

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Am 19.9.2017 erschien in der Gesetzessammlung die Änderung des Gesetzes über die internationale Zusammenarbeit in der Steuerverwaltung, die sich mit dem internationalen Austausch von Informationen (dem sog. „Country by Country reporting“) befasst. Die Änderung soll die Mechanismen des Austauschs von Informationen deutlich stärken und die Transparenz im Bereich der Steuerverwaltung erhöhen.

Diese Gesetzesänderung betrifft diejenigen Unternehmen, die Teil einer multinationalen Unternehmensgruppe sind, deren konsolidierte Erträge (d. h. Erträge der ganzen multinationalen Gruppe) mehr als 750 Mio. Euro übersteigen.

Eine wichtige Neuigkeit für diese tschechischen Unternehmen wird die Verpflichtung, (i) eine Meldung, ggf. auch (ii) einen Bericht nach Ländern (Country-by-country report), der ausgewählte Informationen über die multinationale Unternehmensgruppe enthalten wird und der nach den jeweiligen steuerlichen Jurisdiktionen gegliedert wird, einzureichen.

Sowohl die Meldung, als auch der Bericht nach Ländern wird auf einem standardisierten Formular eingereicht, wobei die örtlich zuständige Steuerverwaltung stets das Spezialisierte Finanzamt sein wird.

Im Falle der Meldung ist eine tschechische Gesellschaft u.a. verpflichtet, die Gesellschaft anzugeben, die für die Unternehmensgruppe den Bericht nach Ländern (Country-by-country report) einreichen wird. Die Meldung muss seitens der tschechischen Gesellschaften bis zum 31. 10. 2017 eingereicht werden.

Der Bericht nach Ländern wird meisten nur die Muttergesellschaft der multinationalen Gruppe einreichen (das Gesetz ermöglicht es jedoch, diese Verpflichtung an eine andere Gesellschaft zu übertragen). Eine tschechische Gesellschaft, die eine Muttergesellschaft einer Unternehmensgruppe ist und die den Bericht nach Ländern einreichen wird, muss dies bis Ende des Jahres 2017 tun (und zwar, wenn das Ende des Buchhaltungszeitraums der Gruppe der 31. Dezember 2016 war, ansonsten innerhalb von 12 Monaten ab dem Ende des Buchhaltungszeitraums der Gruppe). Der erste internationale Informationsaustausch dieser Berichte wird im Jahr 2018 erfolgen.