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| April 6, 2021

Änderung der Maßnahmen für die Rückkehr aus dem Ausland in die Tschechische Republik

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Das Gesundheitsministerium hat ab dem 5.4.2021 die Bedingungen der Maßnahmen für die Rückkehr aus dem Ausland angepasst. Ab jetzt gibt es die Verpflichtung, sich bei der Rückreise auf das Gebiet der Tschechischen Republik lediglich bei der Rückkehr aus Hochinzidenz-Gebieten, d.h. aus den dunkelrot markierten Ländern, testen zu lassen. Für die Rückkehr aus den Ländern mit einem hohen Ansteckungsrisiko (rote Kategorie) und aus den Ländern mit einem mittleren Ansteckungsrisiko (orange) ist der Test nur dann erforderlich, wenn die jeweilige Person für Ihre Rückkehr öffentliche Verkehrsmittel nutzt.

Als Teil der Maßnahmen bleibt die Verpflichtung des PCR-Tests innerhalb von fünf (5) Tagen nach der Rückkehr in die Tschechische Republik bei der Einreise aus einem roten Land und frühestens am 5. Tag ab der Einreise aus einem dunkelroten Land. Bis dahin muss sich der Einreisende selbst isolieren. Es bleibt auch die Verpflichtung, vor der Rückkehr das Einreiseformular auszufüllen. Diese Verpflichtungen gelten lediglich nicht für die Kategorie der grünen Länder.

Darüber hinaus müssen diejenigen, die aus den orangenen, roten und dunkelroten Ländern zurückkehren, aus präventiven Gründen überall, außer zu Hause, Respiratoren tragen. Dies gilt auch für außen. Mehr dazu finden Sie hier.