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Veronika Odrobinová | December 6, 2022

Pflichtdatenfelder/-boxen für alle?

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Mit Wirkung ab 1. 1. 2023 wird der letzte Teil der Änderung des Gesetzes Nr. 300/2008 Slg., über elektronische Handlungen und autorisierte Konvertierung von Dokumenten, wirksam. Zweck dieser Novelle ist es, die Nutzung von Datenboxen und damit die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung innerhalb des eGovernment-Projekts zu unterstützen.

Datennachrichten haben unter anderem den Vorteil, dass sie (im Gegensatz zur E-Mail) Empfangsbestätigung bzw. Zustellungsscheine enthalten, sodass man genau sehen kann, wann die Datennachricht zugestellt wurde.

Der erwähnte Teil der Novelle sieht verpflichtend Datenboxen für alle Unternehmer und juristischen Personen und einige physische Nichtunternehmer vor.

Natürliche Personen

Neu werden Datenboxen auch für physische Nichtunternehmer eingerichtet, die die sogenannten qualifizierten Mittel zur elektronischen Identifizierung, d.h. Bankidentität, elektronischen Personalausweis, die NIA-ID verwenden, um sich in die sog. Bürger-Identität einzuloggen.

Natürliche Personen haben jedoch die Möglichkeit, das Innenministerium zu bitten, das Datenfeld unzugänglich zu machen (um dessen „Sperrung“ zu ersuchen), wenn es sich um das Datenfeld einer natürlichen Person handelt.

Es ist jedoch am besten, das Datenfeld so schnell wie möglich zu deaktivieren, da die Zustellfiktion auf die, in Ihre elektronische Datenbox zugestellten Nachrichten angewendet wird. Wenn Sie sich also nicht innerhalb von 10 Tagen nach Zustellung der Datennachricht an Ihr Datenpostfach anmelden, gilt die Nachricht als zugestellt.

Es besteht jedoch die Möglichkeit, eine Benachrichtigung über die Zustellung einer Datennachricht an Ihre E-Mail-Adresse oder Ihr Telefon einzurichten.

Die Regierung strebt an, die Pflicht zur Einrichtung von Datenboxen für alle natürlichen Personen abzuschaffen, durch einen Abänderungsvorschlags von Peter Letocha. Der Abänderungsvorschlag zielt darauf ab, diese Verpflichtung noch vor dem Inkrafttreten der Gesetzesänderung, d.h. bis 1. 1. 2023, abzuschaffen. Derzeit ist jedoch noch nicht sicher, ob das Gesetz bis zu diesem Datum Zeit hat, das Gesetzgebungsverfahren zu durchlaufen. Es ist daher möglich, dass die Pflicht zur Einrichtung von Datenboxen für natürliche Personen nicht rechtzeitig abgeschafft wird. Das Gesetz muss noch vom Senat genehmigt und vom Präsidenten unterzeichnet werden.

Juristische Personen und Unternehmer

Eine Datenbox ist nun für alle unternehmerisch tätigen natürlichen Personen einzurichten, eine Datenbox wird auch für alle juristischen Personen eingerichtet, die in eine gesetzlich errichtete Evidenz oder Register eingetragen sind, also nicht nur solche, die im Handelsregister eingetragen sind.

Behörden der öffentlichen Verwaltung kommunizieren über Datenboxen (wenn die Person ein Datenpostfach eingerichtet hat). Durch die Nichtnutzung der Datenbox setzt sich der Unternehmer somit dem Risiko von Sanktionen wegen Nichtzusammenarbeit mit Behörden aus. Einige Abgaben, wie z. B. Steuererklärungen, müssen auch über eine Datenbox übersendet werden.

Autor: Veronika Odrobinová, Petr Berdych