GT News

Steuern, Buchhaltung, Recht und mehr. Alle wichtigen Neuigkeiten für Ihr Unternehmen.

Veronika Odrobinová | April 19, 2022

Neuigkeiten im GDPR-Bereich – Cookies ab Anfang 2022 nur noch mit Zustimmung

Teile den Artikel

Beim Besuch fast jeder tschechischen Website werden in unseren Browsern kleine Dateien, sog. Cookies gespeichert, die zur Identifizierung der Website-Besucher verwendet werden. Durch Cookies werden dann die personenbezogenen Daten des Besuchers verarbeitet. Mit Wirkung ab 1. Januar 2022 trat eine Novelle des E-Kommunikationsgesetzes in Kraft, die Webseitenbetreiber dazu verpflichtet, Cookies nur mit aktiver Zustimmung der Besucher zu speichern.

Zu den wichtigsten Arten von Cookies gehören funktionale, Marketing-, Analyse- und Präferenz-Cookies. Basis-Cookies, d.h. funktionale Cookies, sind für die Grundfunktionen der Website zuständig (z.B. Speichern von Waren im Warenkorb eines E-Shops, Speichern des zuletzt gelesenen Artikels usw.). Sie sind für das reibungslose Funktionieren einer Website unerlässlich. Marketing-Cookies werden verwendet, um Reklame/Werbung besser auszurichten (z.B. Re-Marketing, d.h. Rückansprache eines Benutzers, der bereits auf Ihrer Website war, auf einem anderen Kanal durch bezahlte Werbung) und um sie zu personalisieren. Mit analytischen Cookies können Besuche auf Websites und Anwendungen sowie Daten, wie viele Benutzer auf einen Link auf der Website geklickt oder eine ihrer Funktionen genutzt haben, nachverfolgt werden. Typischerweise sind dies Verkehrsstatistiken wie Google Analytics. Präferenz-Cookies wiederum ermöglichen es Ihrer Website, sich an die Präferenzen des Benutzers zu erinnern und sich an diese anzupassen. Dies gewährleistet eine komfortable Nutzung der Website, die sich an Sprache, Währung und andere Benutzereinstellungen erinnert.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten von Website-Besuchern wird innerhalb der Europäischen Union durch die Richtlinie über Datenschutz und elektronische Kommunikation geregelt, die Website-Betreiber dazu verpflichtet, eine Einwilligung zur Verwendung von Cookies durch Besucher dieser Websites einzuholen (sog. princip opt-in). Die einzigen Ausnahmen sind funktionale Cookies, die für das ordnungsgemäße Funktionieren der Website erforderlich sind.

Das Einwilligungserfordernis war jedoch im tschechischen Recht nicht präzise formuliert und wurde von Webseitenbetreibern und der Fachöffentlichkeit oft wie princip opt-out ausgelegt, das heißt "was ich nicht ausdrücklich ablehne, bekomme ich". Mit der Verabschiedung der Novelle des Gesetzes über E-Kommunikationen werden alle Unklarheiten mit Wirkung ab 1. Januar 2022 ausgeräumt – Website-Administratoren dürfen personenbezogene Daten von Besuchern dieser Webseiten nur mit deren nachweisbarer Einwilligung erheben (princip opt-in). 

Ab 1. Januar 2022 ist daher für das Sammeln von Cookies eine ausdrückliche und informierte Zustimmung des Benutzers erforderlich. Beim Eintritt auf die Website sollte der Benutzer genau gefragt werden, was über ihn gesammelt werden kann. Anschließend müssen Benutzer aktiv auswählen können, welche Informationen sie über ihre Aktivität auf der Website durch Cookies bereitstellen. Wenn ein Benutzer nichts auswählt, können nur funktionale Cookies - d.h. die zur Gewährleistung der technischen Funktionen der Website erforderlichen Cookies - gesammelt werden.

Der Europäische Datenschutzausschuss ermöglicht die Einholung von Einwilligungen über Browsereinstellungen, sofern die Einwilligung den Anforderungen der allgemeinen Verordnung entspricht. Ihr zufolge muss die Einwilligung frei, konkret, informiert und eindeutig sein. Der Benutzer muss die Einwilligung einfach verweigern oder widerrufen können, ohne ihm Schaden zuzufügen, z.B. indem es ihm der Inhalt der Website ohne Einwilligung nicht anzeigt. Gleichzeitig muss der Benutzer über alle relevanten Fragen - wie etwa die Art der verarbeiteten Daten, die Zwecke der Verarbeitung, die Empfänger, an die die Daten eventuell übermittelt werden können oder Rechte der betroffenen Person - genaue und vollständige Informationen in klarer und verständlicher Weise erhalten.

Die Einwilligung sollte auch strukturiert und für jeden der beabsichtigten Zwecke erteilt werden. Das Amt betont hier, dass die Untätigkeit der betroffenen Person keine eindeutige Zustimmung bedeutet. Daher kann eine Erklärung im Sinne „durch den Verbleib auf der Website stimmen Sie der Speicherung von Cookies zu“ nicht als Zustimmung im Sinne der allgemeinen Vorschrift gewertet werden. 

Wenn Sie sich für dieses Thema interessieren oder gerade Cookies für Ihre Website lösen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, wir helfen Ihnen gerne weiter.

Autor: Veronika Odrobinová