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Internationale Sanktionen gegen die Russische Föderation

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Aufgrund des anhaltenden Konflikts in der Ukraine wurden in den vergangenen Wochen internationale Sanktionen gegen die Russische Föderation verhängt. Internationale Sanktionen können als eine Reihe restriktiver Maßnahmen beschrieben werden, die darauf abzielen, den internationalen Frieden und die internationale Sicherheit aufrechtzuerhalten oder wiederherzustellen. Internationale Sanktionen können beispielsweise auf Ebene der UN oder der Europäischen Union verhängt werden. Wesentliche Sanktionsregelungen auf Ebene der Europäischen Union werden dann in Form von EU-Ratsbeschlüssen oder EU-Ratsverordnungen erlassen und können durch neue Maßnahmen ergänzt werden. Diese beiden Formen der europäischen Gesetzgebung sind für alle Mitgliedstaaten direkt rechtlich bindend und enthalten mehrere Formen von Sanktionsregimen gegen die Russische Föderation.

Beispiele für solche Sanktionsregelungen sind beispielsweise restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in der Ukraine oder restriktive Maßnahmen in Bezug auf Aktivitäten, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen. In der Praxis werden diese Sanktionsregelungen umgesetzt, indem beispielsweise die Einreise sanktionierter Personen in das Hoheitsgebiet der EU oder die Einfuhr oder der Verkauf bestimmter Waren oder Technologien oder gegebenenfalls die Gewährung von Leistungen für die in der Sanktionsliste aufgeführte Einrichtung verboten werden.

Bei auf den Sanktionslisten angeführten Personen werden auch Geldmittel und wirtschaftliche Quellen eingefriert und es wird der direkte und indirekte Zugang zu Geldern und wirtschaftlichen Quellen für diese Personen, Organisationen und Einrichtungen verboten. Diese Personen sind alle in der Liste aufgeführten Personen, unabhängig davon, ob es sich um natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen handelt, die mit ihnen verbunden sind oder die sich im Eigentum, im Besitz oder unter der Kontrolle der sanktionierten Personen befinden.

Darüber hinaus gibt es auch Finanzsanktionen, die sich nicht nur auf Gelder richten, sondern auch auf wirtschaftliche Quellen im Sinne von Vermögenswerten aller Art, die keine Gelder sind, die aber zur Beschaffung von Geldern, Waren oder Dienstleistungen verwendet werden können. Eine Übersicht aller verhängten Sanktionen finden Sie auf der Website des Analytischen Finanzamts unter (https://www.financnianalytickyurad.cz/).

Bei Verstoß gegen eine der Sanktionsmaßnahmen gemäß Gesetz Nr. 69/2006 Slg., über die Umsetzung internationaler Sanktionen, drohen hohe Geldstrafen, in einigen Fällen bis zu 50 000 000 CZK. Als letztes Mittel kann ein Verstoß gegen internationale Sanktionen als Straftat eines Verstoßes gegen internationale Sanktionen oder als Straftat einer Pflichtverletzung bei der Ausfuhr von Gütern und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck qualifiziert werden, für die eine Freiheitsstrafe auferlegt werden kann.

Wir empfehlen Ihnen daher, konsequent und aktiv zu prüfen, ob Ihr Geschäftspartner nicht auf den Sanktionslisten steht, und Sie müssen auch seine Eigentümerstruktur kennen, ob er nicht von einer natürlichen oder juristischen Person besessen, gehalten oder beherrscht wird, gegen die die finanziellen Sanktionen verhängt werden. Sanktionslisten werden auf der Website des Analytischen Finanzamts (siehe oben) oder ggf. in der EU-Sanktionslandkarte veröffentlicht (https://sanctionsmap.eu/). Wenn Sie Ihren Partner direkt auf der Sanktionsliste finden, sind Sie verpflichtet, das Analytische Finanzamt diesbezüglich zu benachrichtigen und Sie dürfen gegenüber dem Geschäftspartner keine Leistung erbringen.

Autor: Jessica Vaculíková, Veronika Odrobinová