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Einschränkung der Voraussetzung „guter glaube" beim Erwerb von einem Nichteigentümer

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Das Oberste Gericht hat eine wichtige Rechtsprechung, das Judikat 23 Cdo 1837/2022, erlassen, das darauf hinweist, dass es manchmal nicht ausreicht, sich auf den guten Glauben zu verlassen. Bürgerliches Gesetzbuch schreibt in § 1109 Buchst. b) vor, dass guter Glaube beim Erwerber in Fall eines Erwerbs einer nicht im öffentlichen Register eingetragenen Sache, von einem Unternehmer bei seiner gewerblichen Tätigkeit im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsverkehrs, angenommen wird. Es ist eine logische Bestimmung, niemand hat die Zeit oder Gelegenheit, in seiner täglichen Arbeit nach dem wirklichen Eigentümer der beispielsweise in einem Geschäft ausgestellten Waren zu suchen. Es gibt jedoch Situationen, in denen neben gutem Glauben auch die übliche Sorgfalt und Vorsicht erforderlich sind.

In dem judizierten Fall hat die Klägerin einen Traktor gekauft, in dessen technischem Fahrzeugausweis jedoch eine andere Person als der Verkäufer eingetragen war. Obwohl der Verkäufer im Vertrag erklärte, er habe den Traktor vom Beklagten gekauft und sich verpflichtete, innerhalb der gesetzten Frist eine Registeränderung vorzunehmen, verweigerte der Beklagte die Mitwirkung mit dem Hinweis, dass der Traktor ihm gehöre.

Das Gericht warf der Klägerin mangelnde übliche Sorgfalt und Vorsicht vor und führte aus, wenn die Klägerin beim Abschluss des Kaufvertrages gewusst habe, dass der Verkäufer nicht als Eigentümer des Traktors im Fahrzeugregister eingetragen sei, müsse dieser Umstand sie dazu veranlasst haben, am Eigentumsrecht des Verkäufers zu zweifeln. Ihr gutgläubiger Glaube an die Befugnis zur Übertragung des Eigentumsrechts am Traktor könne sich in dieser Situation nicht allein auf die Erklärung des Verkäufers im Kaufvertrag und die Tatsache stützen, dass der Verkäufer den Traktor im Besitz hatte.

Wenn irgendwelche Umstände zum Zeitpunkt des Kaufs Sie daran zweifeln lassen, dass der Eigentümer der Verkäufer ist, ignorieren Sie dies nicht. Lösen Sie die Angelegenheit aktiv selbst, Sie können sich nicht nur auf die Erklärung des Verkäufers verlassen. Oder verlassen Sie sich auf uns, wir stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Autor: Veronika Odrobinová, Olga Králíčková