GT News

Steuern, Buchhaltung, Recht und mehr. Alle wichtigen Neuigkeiten für Ihr Unternehmen.

| May 28, 2018

Anpassung des Off-Line-Modus der elektronischen Ertragsfassung

Teile den Artikel

Wie wir bereits früher informiert haben, hat das Finanzministerium der Tschechischen Republik einen Entwurf der Änderung des Gesetzes über die elektronische Ertragserfassung vorgelegt, der unter anderem die Entscheidung des Verfassungsgerichts berücksichtigt. Auf der Grundlage des Verfahrens in Bezug auf die Bemerkungen zum Entwurf wurden Änderungen beim besonderen Off-Line-Modus gemacht.

Die Bedingungen für die Erhaltung einer Genehmigung für die Ertragserfassung im Sondermodus sind jetzt wie folgt:

  • die Person ist ein Einkommensteuerpflichtiger oder ein Erbringer medizinischer Dienstleistungen, die aus der öffentlichen Krankenversicherung gezahlt werden, ungeachtet deren Rechtform,
  • sie ist kein MwSt.-Zahler,
  • sie hat höchstens zwei Arbeitnehmer,
  • die Höhe der Erträge in Bar von den erfassten Erträgen übersteigt alle 12 nacheinander gehende Kalendertage nicht 200.000 CZK und die geplante Höhe dieser Einnahmen in den unmittelbar folgenden 12 Kalendermonaten übersteigt nicht 200.000 CZK.

Im Vergleich zu der vorherigen Version des Entwurfs, der im Anmerkungsverfahren war, wurde der Kreis der Personen, die die Genehmigung beantragen können, erweitert, und zwar um die genannten Erbringer der medizinischen Dienstleistungen. Im Vergleich zu der ursprünglichen Version stieg auch die Zahl der Mitarbeiter, der Steuerzahler kann anstelle des ursprünglichen einen Mitarbeiters zwei Mitarbeiter haben. Nicht zuletzt wurde auch die Anmerkung, die die höchstmögliche Anzahl der erfassten Erträge betraf, herausgenommen (innerhalb der letzten 12 Kalendermonate waren es höchstens 1000 erfasste Erträge und höchstens dieselbe Anzahl der geplanten Erträge in den nachfolgenden 12 Kalendermonaten). Ob diese Variante bereits definitiv ist, ist jedoch noch nicht sicher. Weitere Entwicklungen werden wir für Sie verfolgen.