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| June 15, 2021

Änderung des ČNB-Gesetzes

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Das Finanzministerium hat in Zusammenarbeit mit der ČNB (tschechische Zentralbank) eine Novelle des tschechischen Zentralbankgesetz vorbereitet, die in der Gesetzessammlung unter der Nummer 219/2021 veröffentlicht wurde und am 1. August 2021 in Kraft treten wird.

Die Novelle erweitert das Spektrum der geldpolitischen Instrumente und den Kreis der Subjekte, mit denen die tschechische Zentralbank Geschäfte auf dem freien Markt abschließen kann.

Basierend auf den Empfehlungen des Internationalen Währungsfonds und des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken, erlaubt die Novelle der tschechischen Zentralbank, eine Obergrenze für einen bis drei Kreditindikatoren festzulegen. Mildere Bedingungen gelten für Hypothekenbewerber bis zum Alter von 36 Jahren. Darüber hinaus wird es nach der von der Abgeordnetenkammer verabschiedeten Änderung ausreichen, dass nur einer der Ehegatten oder eingetragenen Partner das Alterskriterium erfüllt, d.h. das Alter bis 36 Jahre, damit die milderen Bedingungen gelten.