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Petr Němec | December 21, 2021

Änderung der Regierungsverordnung über Investitionsanreize im Bereich strategischer Investitionsvorhaben

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Im September haben wir Sie über den Regierungsentwurf zur Änderung der Regierungsverordnung zu Investitionsanreizen im Bereich strategischer Investitionsmaßnahmen informiert. Diese Gesetzesänderung wurde in der Gesetzessammlung in der ersten Dezemberhälfte veröffentlicht.

Die Novelle ermöglicht eine schnellere und direktere Unterstützung von Unternehmern und eröffnet Chancen insbesondere für kleinere technologische Start-ups.

Die Novelle führt die folgenden drei grundlegenden Änderungen im Bereich der strategischen Investitionsvorhaben ein:

  • Anhebung der Förderungsgrenzen auf 20 % der förderungsfähigen Kosten ohne ausdrücklich festgelegte Wertobergrenze für die Regionen Mährisch-Schlesien, Karlsbad und Ústí nad Labem;
  • Anpassung des Investitionsbetrags auf 2 Mrd. CZK (mindestens 1 Mrd. CZK für Maschinen) und der Zahl der neuen Arbeitsplätze auf 250 für strategische Investitionsprojekte in der Produktion,
  • Erweiterung des Spektrums strategischer Investitionsmaßnahmen/-vorhaben in der Produktion: neu werden (unabhängig von den in den vorstehenden Punkten) - im Rahmen der strategischen Investitionsvorhaben in der Produktion - Investitionen mit Fokus auf ausgewählte Industriezweige der Verarbeitungsindustrie mit hoher Technologieintensität genannten Grenzen unterstützt.

Die Gesetzesänderung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft, wobei für alle zu diesem Zeitpunkt nicht beendeten Verfahren die ursprüngliche rechtliche Regelung anzuwenden ist.