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Petr Němec | October 14, 2021

Investitionsanreize – Änderung der höhe der Regionalen Förderung ab 2022

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Wir haben Sie vor kurzem über eine mögliche Änderung der Regierungsverordnung über die Bedingungen für den Erhalt von Investitionsanreizen bei strategischen Investitionsprojekten informiert.

Derzeit befindet sich der Entwurf der Regierungsverordnung zur Festlegung der zulässigen Höhe der öffentlichen Förderung in den Kohäsionsregionen der Tschechischen Republik im Anhörungsverfahren. Das Dokument wurde nach der Entscheidung der Europäischen Kommission vom 29. Juli 2021 zur Genehmigung der neuen Fördergebietskarte der Tschechischen Republik für den Zeitraum 2022-2027 erstellt.

Tabelle 1: Ab dem 1. Januar 2022 für die Tschechische Republik geltende Regionale Förderung

Unterstützte Regionen

Name der NUTS-Region

Förderungshöchstintensität
(Großunternehmen)

1. 1. 2022 – 31. 12. 2027

Nordwest

40 %

Nordost

30 %

Zentral-Mähren

30 %

Mähren-Schlesien

30 %

Ursprünglich geförderte Regionen (bei Großunternehmen wird nur eine neue Wirtschaftstätigkeit gefördert, nicht die Ausweitung der ursprünglichen Tätigkeit)

Name der NUTS-Region

Förderungshöchstintensität
(Großunternehmen)

1 Jan 2022 to 31 Dec 2024

1 Jan 2025 to 31 Dec 2027

Zentral-Böhmen
Bezirke: Rakovník, Kladno, Mělník

25 %

25 %

Zentral-Böhmen
Mladá Boleslav, Beroun, Praha-West, Praha-Ost, Nymburk, Kolín, Příbram, Benešov, Kutná Hora

20 %

15 %

Südwest
Bezirke: Plzeň-Nord, Tachov

25 %

25 %

Südwest
Bezirke: Rokycany, Plzeň, Plzeň-Süd, Domažlice, Klatovy, Písek, Tábor, Strakonice, České Budějovice, Jindřichův Hradec, Prachatice, Český Krumlov

20 %

15 %

Südost

20 %

15 %

Nicht unterstützte Regionen

Name der NUTS-Region

Förderungshöchstintensität
(Großunternehmen)

1. 1. 2022 – 31. 12. 2027

Prag

0 %

Quelle: Entscheidung der Europäischen Kommission und Entwurf der Regierungsverordnung

Nach der neuen Fördergebietskarte werden die NUTS-II-Regionen Nordost, Zentral-Mähren und Mähren-Schlesien mit einem Basissatz von 30 % und die NUTS-II-Region Nordwest mit einem Basissatz von 40 % zu den Fördergebieten gehören (d. h. Gebiete, in denen das Pro-Kopf-BIP unter oder bei 75 % des EU-Durchschnitts liegt).

Die NUTS-II-Regionen Zentral-Böhmen, Südwest und Südost kommen nur für eine begrenzte Förderung in Frage (d. h. sie haben das Pro-Kopf-BIP von über 75 % des EU-Durchschnitts und sind gleichzeitig ehemalige Fördergebiete). Das bedeutet, dass bei Großunternehmen Investitionen in die Ausweitung bestehender Tätigkeiten nicht förderfähig sind, sondern nur Investitionen in neue Wirtschaftstätigkeiten. Gleichzeitig wird der Basissatz der öffentlichen Förderung gesenkt. Dieser Wert liegt jetzt zwischen 15 % und 25 %.

Der Förderungssatz in der NUTS-II-Region Prag bleibt bei 0 %, und in allen Regionen wird für Investitionen mit förderungsfähigen Kosten von bis zu 50 Mio. Euro ein Vorteil von 20 Prozentpunkten für kleine Unternehmen und 10 Prozentpunkten für mittlere Unternehmen hinzugefügt.

Nach den Übergangsbestimmungen der "neuen" Regierungsverordnung können Förderungen, die über die derzeitigen 25 % hinausgehen, nur gewährt werden, wenn die Absicht, einen Investitionsanreiz zu erhalten, ab dem 1. Januar 2022 eingereicht wird.

 

Wir werden Sie über den weiteren Verlauf des Zulassungsverfahrens auf dem Laufenden halten. Wenn Sie neue Projekte in ausgewählten Regionen mit der "neuen" möglichen höheren regionalen Förderung in Betracht ziehen, ist es ratsam, Ihren Antrag auf das Jahr 2022 zu richten.

Wenn Sie Fragen haben, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren, wir sind bereit, Sie im Bereich der Investitionsanreize zu unterstützen.