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Erinnerung an Fristen bezüglich der staatlichen Energieförderung

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Das neue Jahr ist bereits in vollem Gange und wir möchten Ihnen ein erfolgreiches Jahr wünschen sowie Sie an das nahende Ende der Einreichungsfristen für die staatliche Energieförderung erinnern. Heute geben wir nur einen kurzen Überblick, ausführlicher haben wir diese Angelegenheit hier beschrieben.

Die letzte Chance, sich die Preisobergrenzen zu sichern, naht, d.h. Ihrem Strom- und Gashändler eine Erklärung nach den einschlägigen Anhängen der Verordnung Nr. 298/2022 Slg., über die Ermittlung von Strom- und Gaspreisen in einer außergewöhnlichen Marktsituation, vorzulegen. Die Regierung verlängerte in einer Übergangsbestimmung die Januar-Frist (gegenüber anderen Monaten) auf 15Tage ab Inkrafttreten der Verordnung, so die gilt als endgültig die Frist 16. 1. Die Erklärung wird dem Händler einmalig über ein elektronisches System, eine Datenbox oder in Form einer Datennachricht mit anerkannter elektronischer Signatur, oder in Papierform zugestellt. Wenn Sie die Frist versäumen, können Sie die Erklärung jederzeit abgeben, die Preisobergrenze gilt jedoch erst ab dem Folgemonat. Wir erinnern Sie auch daran, dass diese Art der Unterstützung nicht mehr nur für kleine und mittlere Unternehmen, sondern auch für große Unternehmen gilt, einschließlich anderer, die einige der Kriterien für die Aufnahme in die Kategorie der kleinen und mittleren Unternehmen nicht erfüllten.

Eine weitere Frist, die Sie beachten sollten, ist 8. 2., wann die Annahme von Förderanträgen im Rahmen der Aufforderung 1 aus dem Förderprogramm für die gestiegenen Kosten von Erdgas und Strom infolge der außergewöhnlich starken Preissteigerung endet. Die Aufforderung betrifft große Unternehmen, für die ursprünglich Preisobergrenzen nicht in Betracht gezogen wurden. Über das Förderprogramm haben wir hier ausführlicher berichtet.

Die Regierung war über die Feiertage nicht müßig und bereitete neue Verordnungen und Bekanntmachungen zur Energieförderung vor. Wir werden Sie rechtzeitig über die relevanten Verordnungen informieren. Bis dahin stehen wir für etwaige Rückfragen gerne zur Verfügung.

Autor: Olga Králíčková