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| November 30, 2021

Zuwendungen für Photovoltaikanlagen mit /ohne Akkumulation aus dem Nationalen Wiederherstellungsplan

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Die Ausschreibung für Photovoltaik-Anlagen wird aus dem Nationalen Wiederherstellungsplan finanziert,
konkret aus der Komponente 2.3 Übergang zu saubereren Energiequellen.

Der Nationale Wiederherstellungsplan wurde von der Europäischen Kommission für die Tschechische Republik
am 19. Juli 2021 genehmigt. Die Tschechische Republik kann ca. 180 Mrd. CZK aus europäischen Quellen
für den Zeitraum 2021 – 2026 entnehmen.

Der Nationale Wiederherstellungsplan gliedert sich in 6 grundlegende Förderungs-/Stützpfeiler:

  • Digitale Transformation
  • Bildung und Arbeitsmarkt
  • Physische Infrastruktur und grüne Transformation
  • Institutionen, Regulierung und Unternehmensunterstützung als Reaktion auf COVID
  • Forschung, Entwicklung und Innovation
  • Gesundheit und Widerstandsfähigkeit der Bevölkerung

Was ist der Zweck der Herausforderung?

Die Herausforderung/Ausschreibung fokussiert auf die Förderung von Photovoltaik-Kraftwerken (PVK/FVE), die auf Geschäftsgebäuden einschließlich Unterständen (z.B. für Autos, Bautechnik, Materiallagerung usw.) installiert sind,
mit einer maximalen installierten Leistung von 1 MWp (einschl.)

FVE-Installationen an Wohn- oder Familienerholungsgebäuden oder Installationen auf dem Boden dahingegen
werden nicht unterstützt werden.

Wer kann eine Zuwendung beantragen?

Alle Unternehmen können eine Zuwendung beantragen, mit Ausnahme von aus 100% von einer öffentlichen Einrichtung besessenen Unternehmen.

Was ist die territoriale Dimension der Herausforderung?

Antragsberechtigt sind Bewerber aus der ganzen Tschechischen Republik, einschließlich des Territoriums der Hauptstadt Prag.

Wie hoch ist die Unterstützung?

Die Unterstützungshöhe berechnet sich aus der installierten FVE-Leistung und der Kapazität eines Batteriespeichers.
Die Beihilfeintensität beträgt 35 % der beihilfefähigen FVE-Kosten und 50 % der beihilfefähigen Kosten für die Akkumulation außerhalb der Hauptstadt Prag, in Prag wird die Akkumulationsbeihilfe auf 45 % der beihilfefähigen Projektkosten reduziert.

Wann kann ein Beihilfeantrag eingereicht werden?

Beihilfeanträge können ab 1. 12. 2021 gestellt werden, und der Eingang endet am 31. 5. 2021.

Im Rahmen dieser ersten Herausforderung aus dem Nationalen Wiederherstellungsplan kam es zu einer seit langem erwarteten Vereinfachung von Beihilfeanträgen.

Es handelt sich um drei Grundprinzipien:

  • Vereinfachung der Anforderungen an technische FVE-Parameter, wobei nur die Erfüllung technischer Parameter einzelner FVE-Komponenten nachgewiesen wird.
  • Vereinfachung der gemeldeten förderfähigen Projektausgaben, basierend auf der Größe der installierten Leistung und der Batteriekapazität. Gleichzeitig entfällt die Notwendigkeit, das Projektbudget zu dokumentieren und Ausschreibungen zu realisieren
  • Vereinfachung der Projektverwaltung, wobei nur die Erfüllung der technischen Mindestanforderungen der FVE-Komponenten und des Batteriespeichers bewertet wird.

Die Gesellschaft Grant Thornton Advisory verfolgt bei der Förderungsberatung einen umfassenden und systematischen Ansatz. Wir beschäftigen uns mit dem Projektportfoliomanagement im Hinblick auf mögliche Förderungsmöglichkeiten.

Dotationsanalyse

Am Anfang steht immer ein gründliches Förderungsscreening, das das Portfolio möglicher Projekte des Auftraggebers
mit aktuellen und erwarteten Finanzierungsmöglichkeiten vergleicht. Die Analyse orientiert sich auf tschechische und europäische Förderungsprogramme sowie auf andere Finanzierungsarten (z.B. Kredite). Die Analyse wird durch einen agilen Ansatz gelöst, bei dem zwischenzeitliche Workshops mit dem Klienten organisiert werden, bei denen die Möglichkeiten und mögliche Alternativen für das Herangehen von Projekten diskutiert werden.

Beratung und Überwachung

Die Förderungsanalyse identifiziert potenzielle Projekte, Prioritäten und Handlungsschritte. Nachfolgende Beratungen und Überwachungen gemäß den festgelegten Handlungsschritten werden in Form von monatlichen Berichten nach Bedarf und Zeitplan von Projekten und nach Förderungsaufrufen operativ gelöst.

Antragstellung

Zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Einreichung von Anträgen für das jeweilige Projekt sorgen wir für die vollständige Vorbereitung des Antrags, einschließlich Anlagen, Kommunikation mit dem Anbieter und definieren die notwendige Zusammenarbeit seitens des Auftraggebers (z.B. Erstellung von Projektunterlagen, Genehmigungen, Energiegutachten etc.).

Förderungsverwaltung
Bei erfolgreicher Antragstellung bieten wir auch projektbegleitende Leistungen zur Förderungsverwaltung an:
Vorbereitung von Änderungsanträgen, Zahlungsanträgen, Umsetzungsberichte, Kommunikation mit dem Anbieter
und nach Projektende auch die Bearbeitung von Nachhaltigkeitsberichten.

Alle geförderten Projekte müssen auch unter dem Gesichtspunkt der öffentlichen Aufträge/Beschaffung behandelt werden.
Bei Bedarf kann auch diesbezügliche Unterstützung geleistet werden.

Bei Interesse an Informationen zu Förderungsmitteln oder zur Erstellung und Einreichung von Projektanträgen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich an Herrn Jiří Dvořák, Senior Manager | Advisory, Infrastructure, jiri.dvorak@cz.gt.com.