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Klára Honzíková | February 7, 2016

Neuer Standard IFRS 16 - Leasing

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Im Januar 2016 hat der Rat für Internationale Buchhaltungsstandards (IASB) einen neuen Standard IFRS 16 erlassen, der die Ausweisung von Leasing betrifft. Die Verabschiedung dieses Standards ist das Ergebnis einer mehrjährigen Zusammenarbeit des IASB mit dem Rat für die Standards der Finanzbuchhaltung (FASB), dessen Aufgabe die Verabschiedung der Standards in den USA ist.

Der neue Standard IFRS 16 ersetzt den bisher gültigen Standard IAS 17 und die mit ihm zusammenhängenden Interpretationen. Die wichtigsten Änderungen in der Ausweisung von Leasing warten auf die Leasingnehmer. Der Standard IFRS 16 basiert auf der Tatsache, dass jedes Leasing für den Leasingnehmer den Erwerb eines Verwendungsrechts eines Aktivums, und wenn im Laufe der Zeit Raten bezahlt werden, auch die Sicherstellung der Finanzierung dieses Aktivums bedeutet. Nach diesem Grundsatz unterscheidet der Standard IFRS 16 nicht mehr, ob es sich um ein finanzielles oder um ein operatives Leasing handelt, sondern er führt ein einziges Ausweisungsmodell ein. Dieses Modell erfordert vom Leasingnehmer die Identifizierung des Aktivums und gleichzeitig der Verbindlichkeit vom Leasing bei allen Leasings, die länger als 12 Monate dauern, und es erfordert auch die von den Zinsen aus der Leasingverbindlichkeit getrennten Abschreibungen des geleasten Aktivums. Beim Leasinggeber übernimmt der Standard die Anforderungen des Standards IAS 17. Der Leasinggeber unterscheidet daher weiterhin zwischen dem finanziellen und dem operativen Leasing und wendet bei beiden jeweils ein anderes Aufweisungsmodell an.

Der Vollständigkeit halber ergänzen wir, dass das Leasing dasselbe wie die Miete ist und daher die neuen Regeln auch die Miete der Gewerbeflächen betreffen, was eine Transaktion darstellt, die in vielen Gesellschaften vorkommt. Eine Ausnahme bilden die unbefristeten Verträge, die beide Parteien ohne erhebliche Sanktionen kündigen können.

Der Standard IFRS 16 wird ab dem 1. Januar 2019 in Kraft treten. Eine frühere Anwendung des Standards ist unter der Voraussetzung möglich, dass die Gesellschaft gleichzeitig auch den Standard IFRS 15 - „Erträge von Kundenverträgen“ - anwendet. Für die Anwendung der IFRS-Standards in der EU gilt allerdings, dass für deren Anwendung die Genehmigung durch die Europäische Kommission notwendig ist. Auf diese Genehmigung warten im Moment nicht nur die Standards IFRS 16 und 15, sondern auch der Standard IFRS 9 - „Finanzinstrumente“.

Über die Weiterentwicklung im Bereich der IFRS werden wir Sie in den nächsten Ausgaben des Newsletters informieren.