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| November 30, 2021

Neue Regel für die Buchung von Leasingverträgen mit variablen Zahlungen

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Der Rat für Finanzbuchhaltungsstandards (FASB/Financial Accounting Standards Board) hat am 19. Juli 2021 eine Aktualisierung seiner Anweisung ASC 842 Leasing herausgegeben, womit die Bilanzierung von Leasing mit variablen Zahlungen seitens des Leasinggebers (Vermieters) geregelt wird. Daher wirkt sich jedoch diese Aktualisierung nicht auf die Seite des Mieters aus.

Grund für die Buchungsänderung war sog. „day one loss“, der infolge der Nichtberücksichtigung der variablen Zahlung in die Berechnung der Nettoinvestition entstanden ist, wobei der Leasinggeber (Vermieter) daher zu Beginn des neuen Leasingvertrages einen Verlust ausgewiesen hat. Auf diese Weise ausgewiesene Leasingverhältnisse waren für die Abschlussadressaten/-nutzer irreführend und vermittelten kein relevantes Bild; daher wurde die Aktualisierung der Anweisung ASC 842 Leasing
mit der Kennzeichnung ASU 2021-05 erstellt.

Nach den aktualisierten Vorschriften muss der Leasinggeber jedes Leasingverhältnis neu als operatives Leasing klassifizieren, auch wenn es zuvor als ein Verkaufsleasing oder direktes Finanzierungsleasing erfasst wurde; jedoch nur im Fall, wenn das Leasingverhältnis eine variable Zahlung (unabhängig von der Höhe) enthält.

Für Rechnungseinheiten (Leasinggeber/Vermieter), die öffentliche unternehmerische Subjekte sind, oder für bestimmte gemeinnützige Unternehmen, die die Anweisung ASC 842 Leasing zum 19. Juli 2021 angenommen haben, treten die Änderungen schon für die nach dem 15. Dezember 2021 beginnende Rechnungsperiode in Kraft. Andere Unternehmen, die die Anweisung ASC 842 Leasing ebenfalls zum 19. Juli 2021 akzeptiert haben, werden diese Regel erst in dem nach dem 15. Dezember 2022 beginnenden Abrechnungszeitraum anwenden. Unternehmen, die die Anweisung ASC 842 Leasing zum 19. Juli 2021 nicht übernommen haben, müssen sich nach besonderen Bedingungen für mögliche Anwendung dieser neuen Regel richten.