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Alice Šrámková | December 22, 2016

Jahresabschluss? Jahresabschluss!

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Mit dem Ende des Jahres kommen für eine Vielzahl von Unternehmen auch das Ende der Abrechnungsperiode und die damit verbundene Verpflichtung zur Erstellung des Jahresabschlusses.  Sehen wir uns die ausgewählten Vorgänge an.

Wertberichtigungen

Der Zweck der Wertberichtigungen ist es, die Bewertung der Aktiva anzupassen, so dass deren Wert dem erwarteten wirtschaftlichen Nutzen bei deren Umsetzung entspricht. Das heißt, der Wert der Forderungen sollte zu dem Betrag bewertet werden, der wahrscheinlich bezahlt wird, der Wert des Inventars sollte mit dem Betrag bewertet werden, für den es verkauft wird, wenn dieser Preis niedriger ist als der Erwerbspreis. In gleicher Weise sollte auch das Anlagevermögen bewertet werden, wenn dessen Nutzwert kleiner als sein Restwert ist; zumindest so formuliert diese Tatsache die Vorschrift des Tschechischen Statistischen Amts (ČSÚ) ČSÚ 005 - Wertberichtigungen. Der Nutzwert stellt auch hier den künftigen wirtschaftlichen Nutzen der Aktiva dar. Ein solcher Nutzen können bei einer Produktionslinie Erlöse vom Verkauf der Erzeugnisse sein, die sie während der Lebensdauer herstellen und um die die Produktionskosten im gleichen Zeitraum gemindert werden.

Gesetzliche Wertberichtigungen auf Forderungen sind ein reines Instrument der Steuerpolitik des Staates und sollten im Jahresabschluss keine buchhalterischen (handelsrechtlichen) Wertberichtigungen ersetzen. Die korrekte Vorgehensweise sollte die Erstellung der Wertberichtigungen sein. Die anschließende Analyse von diesen kann auch steuerlich geltend gemacht werden. 

Schätzposten oder Rückstellungen?

Rein aus der Perspektive des Jahresabschlusses müssten wir keine Angst vor den Folgen der Verwechselung  eines Schätzposten und einer Rückstellung haben. Beide Posten sind ein Teil des Fremdkapitals auf der Seite der Passiva, und deren Buchung erfolgt über die Gewinn-und Verlustrechnung. Da die tschechische Buchhaltung zu viel mit Steuern verflochten ist, ist hier Wachsamkeit empfehlenswert. Allgemein sind die Schätzposten im Unterschied zu den Rückstellungen steuerlich wirksam. Wenn sie jedoch nicht mit den steuerlich nicht absetzbaren Kosten zusammenhängen, wie zum Beispiel den Schätzposten für die Kosten für Vertretung (Repräsentation). Umgekehrt können auch die Rückstellungen steuerlich wirksam sein, es handelt sich jedoch um eine definierte Anzahl der Rückstellungen, die in Übereinstimmung mit dem Gesetz über die Rückstellungen gebildet werden.

Wie ist dann die Differenz zwischen den Schätzposten und der Rückstellung zu erklären? Beim Schätzposten gibt es die 100 %  Sicherheit, dass eine Ausgabe erfolgt, wir kennen jedoch nicht ihre genaue Höhe. Wir wissen auch, an wen wir diese Ausgabe zahlen, wobei wir Rückstellungen für Ausgaben bilden, bei denen wir keine 100 %-tige Sicherheit der künftigen Ausgabe zum Tag des Jahresabschlusses haben (wir können einen Gerichtsstreit gewinnen). Oder wir wissen nicht, an wen wir eine Ausgabe zahlen (wie zum Beispiel bei Rückstellungen für Gewährleistungsreparaturen, bei denen wir nicht wissen, welcher Kunde eine Reklamation geltend macht).

Währungsumrechnungen

Das Gesetz verlangt von uns, dass wir zum Tag des Jahresabschlusses die Posten in Fremdwährungen mit dem Kurs zum Tag des Jahresabschlusses umrechnen und die entstandene Kursdifferenz in der Gewinn- und Verlustrechnung erfassen. Der Zweck dieser Einstellung ist keine mathematische Übung, sondern er ist die Einbeziehung der Kursrisiken der Buchführungseinheit in den Jahresabschluss. Der Leser kann sich nach der absoluten Höhe der Kursdifferenzen in der Gewinn- und Verlustrechnung eine Vorstellung über die Bedeutung des Kursrisikos für das Wirtschaften der Buchführungseinheit machen. Es gibt jedoch Buchführungseinheiten, die die Mehrheit der Kosten und Erträge in einer Fremdwährung, z. B. in Euro, realisieren. Logisch entstehen ihnen bei jeder Zahlung Kursgewinne oder -Verluste, wobei ihr Kursrisiko minimal ist. Diesen Buchführungseinheiten wird empfohlen, im Jahresabschluss (in der Gewinn- und Verlustrechnung) § 58 Abs. 2 der Verordnung 500/2002 Sb. zu verwenden und nur den netto-Kursgewinn oder den netto-Kursverlust, der ihrem Kursrisiko entspricht, zu erfassen.

Abgrenzungsposten

In diesem Zusammenhang möchten wir an Transaktionen erinnern, wenn die Buchführungseinheit zum Beispiel die Miete für eine bestimmte Zeit ausmacht und die Höhe der Miete sich in den einzelnen Jahren unterscheidet. Wenn sie sich deswegen unterscheidet, weil die Buchführungseinheit in den einzelnen Jahren eine unterschiedlich große Fläche nutzt, dann wird sich der Aufwand, der mit den einzelnen Jahren zusammenhängt, in den einzelnen Jahren unterscheiden. Wir werden dann ähnlich vorgehen, wenn die Buchführungseinheit in einem Zeitraum eine Ermäßigung für die Miete auf der Grundlage einer erschwerten Verkehrsanbindung erhält. Vorsicht jedoch dann, wenn die Buchführungseinheit eine Ermäßigung für die Miete als einen Anreiz zum Abchluß des Mietvertrags erhält (zum Beispiel die ersten sechs Monate ohne Miete). In diesem Fall ist es notwendig, die Gesamthöhe der Miete während der Dauer des Mietvertrags zu bestimmen und die Miete gleichmäßig während der Dauer des Mietverhältnisses zu erfassen. Ähnlich sollte auch der Vermieter vorgehen.

Latente Steuer

Zum Schluss noch kurz zur latenten Steuer. Diese Transaktion unterscheidet sich von den anderen buchhalterischen Transaktionen dadurch, dass ihre Höhe nicht mit der Höhe im Vertrag, in der Rechnung oder im Kontoauszug abgestimmt werden kann. Die falsche Erfassung der latenten Steuer im Jahresabschluss ist dabei der gleiche Fehler wie die falsche Abgrenzung der sonstigen Aufwendungen und Erträge. Zur Bestimmung der latenten Steuer reicht nicht nur die Summen- und Saldenliste, sondern dies ist auch die Kenntnis der Steuerproblematik oder die Zusammenarbeit mit dem, der die Steuererklärung für die Gesellschaft erstellt. Wie soll die Richtigkeit der Berechnung der latenten Steuer überprüft werden? Mittels des sog. effizienten Steuersatzes, der ein Verhältnis der Besteuerungsgrundlage (für die bezahlte und die latente Steuer) zum Ergebnis vor Besteuerung ist. Wenn wir das Ergebnis vor Besteuerung um die Posten anpassen, die eine buchhalterische (handelsrechtliche) Aufwendung (oder Ertrag) bilden, die jedoch keine steuerliche Aufwendung oder kein steuerlicher Ertrag werden, sollte dann der effiziente Steuersatz 19 %, d.h. gleich wie der gesetzliche, sein. Aus der praktischen Perspektive würden wir bei der Überprüfung der Berechnung der latenten Steuer empfehlen, die Steuerermäßigungen nicht anzuwenden und in die Berechnung des effizienten Steuersatzes die fällige Steuer vor der Geltendmachung der Ermäßigungen einzubeziehen.

Ein paar Worte zum Schluss

Der Vollständigkeit halber ergänzen wir, dass ab dem 1. 1. 2016 eine Übersicht des Cashflows und der Änderungen des Eigenkapitals ein obligatorischer Bestandteil des Jahresabschlusses der mittleren und großen Buchführungseinheiten ist. Die Auslegung des Nationalen Buchhaltungsrats I-32 erläutert dessen Struktur. Bitte beachten Sie auch, dass sich die Form der staatlichen Formulare (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung) und die inhaltlichen Anforderungen des Jahresabschlusses geändert haben.

Wozu dient eigentlich ein qualitativ hochwertiger Jahresabschluss? Dessen Ziel ist es, wie bereits im geänderten Buchhaltungsgesetz verankert, die Benutzer über die finanzielle Lage und die finanzielle Leistung der Buchführungseinheit zu informieren. Deswegen ist sie keine bloße Anlage der Steuererklärung. Obwohl die Bemessungsgrundlage von dem Ergebnis der Wirtschaftstätigkeit ausgeht, soll das Ziel der Buchhalter keine Minimierung der Differenz zwischen dem Ergebnis der Wirtschaftstätigkeit und der Besteuerungsgrundlage sein. In diesem Fall könnten wir den buchhalterischen (handelsrechtlichen) Jahresabschluss - steuerlichen Jahresabschluss - nennen.

Wir beantworten gerne Ihre Fragen zu diesem Thema.