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Petr Němec | May 27, 2021

Investitionsanreize und auswirkungen des coronavirus

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Investitionsanreize gibt es in der Tschechischen Republik schon seit mehr als 20 Jahren. Das Gesetz über Investitionsanreize (Nr. 72/2000 Sb.) hat sich seit seinem Inkrafttreten im Jahr 2000 mehrfach geändert, so dass es nicht einfach ist, zu wissen, welche Regeln für welchen Investitionsanreiz oder welche Version des Gesetzes gelten. Die letzte Gesetzesänderung im Bereich der Investitionsanreize wurde durch die Coronavirus-Pandemie beeinflusst, als am 3. November 2020 eine Novelle des Gesetzes über die Investitionsanreize und am 26. Dezember 2020 eine Novelle der Regierungsverordnung (Nr. 221/2019 Sb.) in Kraft traten.

Verlängerung der Frist für die Erfüllung der allgemeinen Bedingungen auf bis zu 5 Jahre

Die Novelle führt wieder die Möglichkeit ein, die Frist für die Erfüllung der allgemeinen Bedingungen in begründeten Fällen auf bis zu fünf (5) Jahre zu verlängern, als Maßnahme zur Abmilderung der Auswirkungen der Coronavirus-Epidemie auf die Empfänger von Investitionsanreizen.

Der Empfänger des Investitionsanreizes muss mindestens 30 Tage vor Ablauf der ursprünglichen Frist von drei (3) Jahren für die Erfüllung der allgemeinen Bedingungen eine Verlängerung beim Ministerium für Industrie und Handel beantragen. Der Antrag selbst garantiert jedoch keine Fristverlängerung, sondern der Empfänger des Investitionsanreizes muss nachweisen, dass er gerade wegen der Verbreitung von COVID-19 nicht in der Lage war oder ist, die allgemeinen Bedingungen innerhalb der ursprünglichen 3-Jahres-Frist zu erfüllen. Die Begründung der Anwendung ist daher sehr wichtig. Der Antrag wird vom Ministerium für Industrie und Handel weiter individuell geprüft.

Zusammen mit dem Gesetz über die Investitionsanreize wurde auch das Einkommenssteuergesetz geändert, um die am häufigsten genutzte Form der Investitionsförderung, die Körperschaftsteuervergünstigung, zu regeln. Die Novelle verlängerte auch die Frist (d. h. den 10-Jahres-Zeitraum), bis zu der die Steuergutschrift genutzt werden kann.

Die oben genannten geänderten Bestimmungen gelten auch für Begünstigte des Investitionsanreizes, denen ein Beschluss über die Zusage des Investitionsanreizes vor dem Datum des Inkrafttretens der Änderungen erteilt wurde.

 

Fassen wir das oben Gesagte anhand eines einfachen Beispiels zusammen:

Der Empfänger einer Investitionsförderung hat am 11.11.2019 einen Beschluss über die Zusage erhalten. Grundsätzlich müsste der Empfänger daher bis zum 11.11.2022 die Rahmenbedingungen erfüllen. Der Empfänger stellt jedoch einen Antrag auf eine 2-jährige Verlängerung, dem stattgegeben wird. Der Empfänger müsste also bis zum 11.11.2024 die allgemeinen Bedingungen erfüllen, während die 10-Jahresfrist für die Inanspruchnahme der Körperschaftsteuergutschrift bis Ende 2033 verlängert werden könnte.

Senkung des Grenzwerts für den Investitionsanreiz für Hersteller

Bei Investitionen in die Produktion wurde die Grenze für den Erwerb von Anlagevermögen von 100 Mio. EUR auf 80 Mio. CZK gesenkt, wobei mindestens 40 Mio. CZK davon für den Erwerb von Maschinen ausgegeben werden müssen.

Diese Grenze wird nun weiter auf ein Viertel reduziert, wenn der Begünstigte ein Kleinunternehmer ist (vorher war sie nur auf die Hälfte reduziert). Bei einem mittelgroßen Unternehmer wird die Grenze halbiert; hier gibt es keine Änderung.

Diese Änderungen gelten nur für Investitionsanreizverfahren, die ab dem Inkrafttreten dieser Änderungen (d.h. ab dem 26. Dezember 2021) eingeleitet werden.

Ausgewählte Produkte mit strategischer Bedeutung für den Schutz von Leben und Gesundheit

Die Novelle der Regierungsverordnung führt auch neue vereinfachte Regeln für Investitionsmaßnahmen in der Produktion ein, wenn es sich um die Herstellung von Produkten mit strategischer Bedeutung für den Schutz des Lebens und der Gesundheit von Personen handelt. Diese Produkte sind im Anhang 2 der Regierungsverordnung definiert und reichen von Masken, Atemschutzmasken, Schutzanzügen, Schutzbrillen, chirurgischen Instrumenten, verschiedenen Laborgeräten bis hin zu Arzneimitteln. Diese Sektoren werden nun begünstigt, wenn sie bestimmte Bedingungen (z.B. höhere Wertschöpfung) nicht erfüllen müssen, die generell für Investitionsmaßnahmen in der Herstellung gelten. Darüber hinaus ist es möglich, zusätzlich zu den üblichen "Körperschaftsteuernachlässen" eine materielle Unterstützung von bis zu 10 % der in diesen Fällen anfallenden förderfähigen Kosten zu erhalten. Der zulässige Höchstsatz für öffentliche Beihilfen beträgt jedoch nach wie vor 25 % der förderfähigen Ausgaben für große Unternehmen, 35 % für mittlere Unternehmen und 45 % für kleine Unternehmen.

 

Grundlegende Parameter der verschiedenen Arten von Investitionsanreizen

Unter den folgenden Links finden Sie eine Informationsbroschüre von CzechInvest, die die Möglichkeiten der Nutzung von Investitionsanreizen für kleine und mittelgroße Unternehmen zusammenfasst

https://www.czechinvest.org/getattachment/Unsere-Dienstleistungen/Investitionsanreize/Matice-pobidek-pro-male-a-stredni-podniky-2021.pdf

und auch für große Unternehmen.

https://www.czechinvest.org/getattachment/Unsere-Dienstleistungen/Investitionsanreize/Matice-pobidek-pro-velke-podniky-a-strategicke-investice-2021.pdf

Schlussfolgerung

Die Frage der Investitionsanreize ist ein komplexer Bereich, der verschiedene Rechtsvorschriften miteinander verbindet (das Gesetz über Investitionsanreize, das Einkommensteuergesetz, das Buchhaltungsgesetz, das Arbeitsgesetzbuch, das Gesetz über die Unterstützung der regionalen Entwicklung, das Gesetz über die Finanzkontrolle, die Kontrollordnung, die Verwaltungsordnung, die Abgabenordnung, Regierungsverordnungen, EU-Recht usw.). Wenn Sie weitere Informationen zu den einzelnen gesetzlichen Regelungen wünschen oder sich gerade entscheiden, ob Sie eine Investitionsförderung beantragen wollen, oder wenn Sie unsicher sind, ob Sie die allgemeinen und besonderen Voraussetzungen erfüllen oder bereits erfüllt haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Wir haben umfangreiche Erfahrung mit Investitionsanreizen und sind bereit, Sie von der ersten Analyse der Möglichkeit, einen Investitionsanreiz zu erhalten, über die Vorbereitung und Einreichung eines Antrags für die Investitionsförderung bis hin zur Entwicklung strategischer Pläne für die Nutzung der Förderung, einschließlich der laufenden Überprüfung der Einhaltung der verschiedenen allgemeinen und besonderen Bedingungen und der effektiven Verteidigung bei Steuer- und Finanzprüfungen, zu unterstützen.